Mehrere hessische Gemeinden sind mit einem Antrag gegen den Flughafenausbau in Frankfurt gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) für den Ausbau des Frankfurter Flughafens für zulässig. Die Normenkontrollanträge mehrerer Städte und Gemeinden gegen diese Verordnung wurden abgelehnt, wie der VGH am Mittwoch in Kassel mitteilte.
Die Richter seien der Ansicht, dass die sogenannten Vorranggebiete für die Erweiterung des Flughafens in «nicht zu beanstandender Weise» festgelegt worden seien. Der nun veröffentlichte Beschluss sei bereits am vergangenen Freitag gefasst worden.
Das Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Kommunen sei durch die vom hessischen Landtag verabschiedeten LEP-Änderungen nicht im Kern verletzt worden. So seien zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden dadurch «zwar eingeschränkt, aber nicht in rechtlich unzulässiger Weise entzogen» worden, hieß es. Gegen die Änderung des Plans hatten sich die Gemeinden Mörfelden-Walldorf, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Bischofsheim, Flörsheim, Neu-Isenburg an den VGH gewandt.
Revision gegen den VGH-Beschluss wurde nicht zugelassen. Über eine mögliche Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.