Der Flugplatz Schönhagen südwestlich von Berlin muss vier Flugleiter nach Korruptionsvorwürfen weiter beschäftigen. Die Kündigungen der Beschäftigten seien für unwirksam erklärt worden, teilte das Arbeitsgericht Potsdam am Dienstag auf Nachfrage mit. "Die Vorwürfe, die zur Kündigung geführt haben, hat das Gericht als nicht ausreichend dargetan angesehen", sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach. Über die Kündigung eines fünften Mitarbeiters will das Gericht am Freitag verhandeln.
Die fünf Flugleiter waren laut Gericht im Turm des Flugplatzes und im Bodendienst eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eingeleitet. Demnach sollen sie Geld angenommen haben, obwohl sie das als Amtsträger nicht dürfen, so der Vorwurf.
Es sei eine "schwarze Kasse" gefunden worden, woraufhin die Geschäftsführung die Flugleiter angezeigt habe. Nach dpa-Informationen handelt es sich um 1200 Euro. Der Anwalt der Beschäftigten sagte damals, dass es sich bei dem aufgefundenen Geld um eine Trinkgeldkasse des Bodendienstes gehandelt habe.
Ob das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt worden ist, blieb zuletzt offen. Die Behörde war für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar.
Streit um höhere Gehälter
Zuvor war es am Flugplatz zu Streitigkeiten zwischen den Beschäftigten über die Vergütung gekommen. Nach Angaben der Zeitschrift "Pilot und Flugzeug" wollten die fünf Flugleiter zusammen mit der Gewerkschaft der Fluglotsen (GDF) eine deutlich höhere Entlohnung durchsetzen, die sich an den Gehältern für Fluglotsen orientiert, obwohl Flugdienstberater lediglich eine dreimonatige Schulung vorweisen können.
Aufgrund des gestiegenen Luftverkehrs und um die Sicherheit auch an Flugplätzen ohne Fluglotsen zu erhöhen, sind heute auch kleinere Flugplätze aber von der Flugsicherung verpflichtet, zertifizierte AFIS-Dienste anzubieten. Im Zuge der Einführung der "Aerodrome Flight Information Services" sollen die neuen Forderungen aufgekommen sein.
Das arbeitsgerichtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen kann der Flugplatz Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.