Der Flugplatz Altenburg-Nobitz muss dem Land mehr als 100.000 Euro Fördermittel zurückzahlen. Darauf hätten sich die Betreibergesellschaft und das Landesverwaltungsamt am Donnerstag verständigt, teilte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Gera, Bernd Amelung, mit. Bis 18. August hätten beide Seiten Zeit, den Vergleich zu beraten und notfalls zu widerrufen. Ursprünglich hatte das Land die doppelte Summe gefordert.
Der Streit geht auf die Zeit zurück, als der Landeplatz noch große Ambitionen als Drehkreuz für Billigflieger mit bis zu einer halben Million Passagiere hegte. Dazu wurden Millionensummen in die Start- und Landebahn sowie ein zweites Terminal investiert. Das Land unterstützte diesen Ausbau damals mit mehr als 2,5 Millionen Euro. Später wurden Fehler bei Ausschreibungen moniert und ein Teil der Förderung zurückverlangt, wogegen der Flughafenbetreiber klagte.
Die Geraer Richter stellten zwar einen Verstoß bei der Auftragsvergabe fest. Demnach hätten die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden müssen anstatt die Aufträge freihändig zu vergeben, erklärte Amelung. Dies sei jedoch nicht vorsätzlich geschehen. Andererseits habe das Land eine Richtlinie für die Rückforderung nicht gründlich ausgelegt.
Die Expansionspläne des Flugplatzes, dessen Mehrheitsgesellschafter der Kreis Altenburger Land ist, waren umstritten. Einzig der Billigflieger Ryanair bot dort Linienflüge an - im März 2011 wurden diese jedoch eingestellt. Die Geschäfte mit Ryanair haben auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen, die den Verdacht hegt, dass über Jahre hinweg illegale Beihilfen geflossen sind. Eine entsprechende Prüfung wurde 2012 eingeleitet, ist nach Angaben einer Sprecherin allerdings noch nicht abgeschlossen. Dabei geht es um Preisnachlässe und Marketingverträge mit der Fluggesellschaft.