EuGH: Ryanair kann in allen Mitgliedsländern vor Gericht gebracht werden
Laut der Vereinigung der Anwälte für Fluggastrechte (Apra) hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Klausel in Ryanair-AGB's, wonach man die Airline nur in Irland vor Gericht bringen kann, keinen Bestand hat. Das Gericht habe im Sinne des Verbraucherschutzes geurteilt, so Apra.