Der aussichtslose Handgepäckkampf des überzeugenden Herrn Rajani, © dpa-tmn/Christin Klose
Wer nur mit Handgepäck fliegt, sollte genau wissen, welche Größe und welches Maximalgewicht erlaubt sind. © dpa-tmn / Christin Klose
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Politik trifft auf Sarkasmus. In seiner Serie DWDWDW ("Das War Die Woche Die War") gewährt Andrew Charlton wöchentlich einen etwas anderen (Rück-)Blick auf die politische Luftfahrt.

DWDWDW
25. bis 29. September 2023

In der Europäischen Union gibt es ein Petitionsverfahren. Wer also als Europäer genügend Unterstützer finden kann, kann die Aufsichtsbehörden so auf Probleme aufmerksam machen, die einem besonders am Herzen liegen.

Wer wie Ryanair innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften sammelt, hat das Recht darauf, sich eine "Europäische Bürgerinitiative" zu nennen, und bekommt eine garantierte Anhörung im Parlament.

Wer aber nur ein kleines Anliegen hat, der kann selbst eine Petition einreichen, die vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft wird.

Wenn du nachweisen kannst, dass dein Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fällt – und das ist beim Luftverkehr der Fall – hast du ein Recht darauf, dass es berücksichtigt wird. Das bedeutet dann, dass die zuständigen Dienststellen der Kommission konsultiert werden und du sehr ernst zu nehmende Antworten erhältst.

Es ist aber nicht klar, wie viele Unterzeichner man braucht, es ist also möglich, dass man eine Petition einreicht, die nur von dir und deinen Kindern unterschrieben ist, und die Räder der Kommission müssen sich dennoch in Bewegung setzen.

Herr Rajani und seine Petition

In diesem Zusammenhang wollen wir uns die Petition 0837/2019 ansehen, die von einem Herrn Deepack Rajani aus Deutschland eingereicht wurde. Leider kann ich keinen Link dazu setzen, weil auf der immer hilfreichen Website des Parlaments aktuell steht, dass das Verfahren entweder nicht existiert oder gerade eingeleitet wird.

Wir müssen also davon ausgehen, dass es in Arbeit ist, aber nicht als Initiative. Herr Rajani möchte, dass es einheitliche, gemeinsame Regeln für das Handgepäck gibt. Er und der Petitionsausschuss sind es leid, nie zu wissen, wie groß das Handgepäck sein darf, und zu befürchten, dass die eine Fluggesellschaft eine Strafe für die Nichteinhaltung ihrer eigenen Regeln verhängt, während das selbe Gepäckstück bei anderen Fluggesellschaften in Ordnung wäre.

Die Petition wurde bereits mehrmals behandelt, unter anderem im Februar, und die offizielle Antwort kam im März.

Herr Rajani muss sehr überzeugend sein, denn obwohl die Antwort lautete, dass die Angelegenheit geprüft wird, liegt uns jetzt ein ENTSCHLIESSUNGSANTRAG über die Standardabmessungen für Handgepäck vor. Die Großbuchstaben wie auf der EU-Webseite machen es noch besser, oder?

Wir haben es also mit einer "Entschließung" zu tun.

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