Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Schadensersatzklage der Condor gegen die polnische Holdinggesellschaft Polska Grupa Lotnicza (PGL) abgewiesen, ebenso eine Widerklage.
Condor war Ende 2019, noch vor Beginn der Corona-Pandemie, in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nachdem ihre Muttergesellschaft Thomas Cook insolvent gegangen war. Der deutsche Ferienflieger suchte daher in einem Bieterverfahren nach einem Käufer. Anfang 2020 setzte sich PGL, die Mutter der polnischen Airline Lot, als neuer Investor durch. Zu einem Geschäft kam es jedoch nicht – der Deal scheiterte an den Auswirkungen der Corona-Pandemie, die einen Kauf der ohnehin schon finanziell angeschlagene Condor noch unattraktiver machten.
Infolgedessen forderte Condor 56 Millionen Euro Schadensersatz von PGL und behauptete, der Konzern habe seine Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag verletzt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat diese Klage und eine Widerklage nun abgewiesen, berichtet "Legal Tribune Online".
Das Gericht stellte fest, dass Condor es war, die ihre Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag nicht erfüllt habe und PGL daher berechtigt gewesen sei, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ansicht des Gerichts hatte Condor ohne die Zustimmung von PGL Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, sodass die Voraussetzungen für die Durchführung nicht ordnungsgemäß erfüllt waren.
Die Widerklage von PGL wurde abgewiesen, da auch PGL nicht vertragskonform gehandelt habe.