
Passagiere warten am Flughafen München. Foto: © dpa, Andreas Gebert
Luftfahrtunternehmen in Deutschland müssen künftig die Daten von Passagieren übermitteln, die von der Europäischen Union aus in einen Nicht-EU-Staat oder von einem Nicht-EU-Staat aus in einen Mitgliedstaat der EU fliegen. Das sieht das Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten vor, dem der Bundesrat jetzt abschließend zustimmte.
Der Bundestag hatte das Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten Ende April beschlossen. Die Daten sollen ab Mai 2018 gesammelt werden. Mit der Vorlage wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Damit sollen der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität bekämpft werden.
Die Fluggesellschaften müssen den Behörden Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.
Das Gesetz ist umstritten: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte sich vergeblich dafür einsetzt, vor der Abstimmung im Bundestag zunächst ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten abzuwarten.
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