Laut Bundesregierung wurden insgesamt nur 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Nach teils chaotischen Zuständen an deutschen Flughäfen im Frühsommer hatte die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, Aushilfskräfte aus Drittstaaten zu rekrutieren. Dafür wurde pauschal auf die Überprüfung verzichtet, ob es für diese Jobs auch Bewerber aus dem Inland geben könnte. Das Projekt zur kurzfristigen Unterstützung bei Bodenverkehrsdiensten war im Herbst abgelaufen und gilt unter Beobachtern als Flop.
Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung nun tut, um gegen den anhaltenden Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit "entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt" unterstütze.
Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.
Besonderer Problembereich Luftsicherheit
Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein.
Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt. Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung.
Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungsantwort. Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.
Die Union aus CDU und CSU hatte in den vergangenen Monaten eigene Pläne ins Spiel gebracht, wie die Situation an den Flughäfen verbessert werden könnte. Unter anderem regt die Fraktion an, "gezielt geeignete arbeitsfähige Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für einfache Beschäftigungen im Flughafenbereich, insbesondere für den Transport von Gepäckstücken zu gewinnen und diese beim Erwerb der notwendigen Voraussetzungen wie der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterstützen."