Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für einen Vorschlag für die Rückerstattung von wegen der Corona-Krise gestrichenen Flügen präsentiert. Statt einer Erstattung sollen die Verbraucher nach dem Willen der Regierung erst einmal Gutscheine bekommen.
Die jetzt ausgestellten Gutscheine sollen dabei bis Ende 2021 gelten und auch für Reisen zu anderen Zielen gültig sein. Spätestens Anfang 2022 sollen alle nicht genutzten Flugticket-Gutscheine dann ausgezahlt werden, heißt es in Beschluss des "Corona-Kabinetts". Eine Härtefallregelung soll sicherstellen, dass akut Bedürftige ihr Geld sofort zurückgekommen.
Normalerweise sind Airlines und die Veranstalter von Pauschalreisen zu schnellen Erstattungen verpflichtet. Bei Reisen gilt EU-weit eine Frist von 14 Tagen, die Kosten für stornierte Flüge müssen sogar innerhalb einer Woche zurückgezahlt werden. Das haben viele Unternehmen in der Corona-Krise zuletzt aber nicht gemacht - weil sie selbst finanziell in enormen Schwierigkeiten stecken.
Fluggesellschaften begrüßen Vorschlag
"Wir begrüßen die Beschlüsse der Bundesregierung für eine Gutscheinlösung bei stornierten Flügen", sagte Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Damit schaffe die Bundesregierung Klarheit über eine mögliche Handhabung der Fluggastrechteverordnung. Man könne die Rückerstattung nun auszusetzen und mit einem Gutschein überbrücken.
Der Vorschlag der Bundesregierung sei "ein fairer Ausgleich zwischen der Notwendigkeit, Liquidität in unseren Unternehmen zu halten, und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Reise dann tatsächlich auch antreten können". Etliche andere Länder würden vergleichbar vorgehen."
EU-Kommission muss noch zustimmen
Den Regelungen muss allerdings die EU-Kommission zustimmen - mehrere Mitlgiedsländer wollen sich deswegen an sie wenden. Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nämlich bislang nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt.
Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung "Die Welt". Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar". Man beobachte die Situation aber sehr genau, versicherte die rumänische Politikerin. Es gelte nun, festzustellen, welche Liquidität die Unternehmen für die Rückzahlungen benötigten. Dann könne entschieden werden, ob in dieser Angelegenheit Maßnahmen zu ergreifen seien.
Derzeit berät die EU über die Fluggastrechte in der Corona-Krise. Dabei ermahnt die Kommission die Mitgliedsländer laut "Welt", keine Alleingänge zu unternehmen: "Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, keine nationalen Lösungen zu verfolgen, sondern zu einer Lösung auf europäischer Ebene beizutragen", zitiert die Zeitung einen Kommissionssprecher.
In einem Brief an die zuständige Kommissarin will sich die Bundesregierung nun an die EU wenden. Die Regelung solle den Airlines bereits kurzfristig beziehungsweise mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, die Gutscheinlösung einzusetzen, hieß es.
Unternehmen sollen mit Rabatten locken
Die Bundesregierung will Airlines und Reiseveranstalter zudem ermutigen, Rabatte zu geben, wenn ein Kunde seinen Gutschein einsetzt. Die neue Regelung betrifft Flugtickets und Urlaubsreisen genau wie Karten für Fußballspiele, Konzerte, Lesungen oder wissenschaftliche Vorträge. Auch für Dauerkarten-Inhaber soll es eine Lösung geben.
Lufthansa und andere Gesellschaften versuchen bereits, ihre Kunden von konkreten Erstattungsanträgen für stornierte Flüge abzuhalten. Sie gewähren lange Fristen, um die bereits bezahlten Tickets auf andere Flüge im Laufe des Jahres umzubuchen.
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Bei Lufthansa können aktuelle Tickets noch mindestens bis zum 31.8. kostenlos umgebucht und storniert werden. Die Airlines des Konzerns bietet dafür sogar einen Bonus von 50 Euro an.
In den professionellen Buchungssystemen etwa für Reisebüros hat der Konzern die automatisierte Erstattung einseitig gestoppt. Die entsprechenden Online-Funktionen auf den Websites der Konzern-Airlines verweisen Kunden auf einen telefonischen Kontakt mit dem Service-Center.