Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen des Bruchs des von ihr selbst beschlossenen Klimaschutzgesetzes. Dabei gehe es um die festgelegten Obergrenzen für jedes Jahr zum CO2-Ausstoß der Sektoren Verkehr und Gebäude, teilte der BUND am Dienstag mit.
Die Klage wurde demnach beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte dort bereits mit Blick auf den Verkehrssektor Klage eingereicht. Im Klimaschutzgesetz hat jeder Sektor für praktisch jedes Jahr eine festgelegte Obergrenze für den Treibhausgas-Ausstoß. Zuletzt hatte der Gebäude- und Verkehrssektor die Vorgaben verfehlt.
Laut Gesetz müssen die zuständigen Minister dann Sofortprogramme vorlegen, um wieder auf Kurs zu kommen. Diese Programme werden von einem unabhängigen Expertengremium geprüft. Im Falle des Verkehrssektors hatte das Gremium die Vorschläge von Minister Volker Wissing (FDP) als "schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch" abgelehnt.
BUND will Kerosinsteuer einführen
Der BUND wies daraufhin, der Bund habe die Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ungenutzt verstreichen lassen. Unter anderem fordern die Umweltschützer die Abschaffung von Steuervorteilen für Kerosin.
Gemäß internationalen Vereinbarungen ist Kerosin von lokalen Steuern befreit. Die Steuerbefreiung für Flugkraftstoffe ist international verbindlich festgelegt im Chicagoer Abkommen der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde Icao, einer UN-Organisation. Bei einem deutschen Alleingang in Sachen Kerosinbesteuerung befürchten Boebachter mehr Emissionen, weil Airlines es vermeiden würden, in Deutschland zu tanken. Sogenannten "Fuel Tankering" auf dem Hinflug erhöht aber den Verbrauch.
"Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern", sagte BUND-Präsident Olaf Bandt. "Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden."
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren einer Klage stattgegeben und die Bundesregierung zur einer Verschärfung des Klimaschutzgesetzes verpflichtet. Die im Klimaschutzgesetz von 2019 geregelte CO2-Steuer bezog sich auf jene Wirtschaftssektoren, die bislang noch nicht in den Europäischen Emissionshandel eingebunden sind, also zum Beispiel alle anderen Verkehrsträger außer der Luftfahrt.
Innerdeutsche Flugemissionen sinken
Die Emissionen aus dem Verkehr in Deutschland waren in den vergangenen zehn Jahren um zehn Millionen Tonnen gestiegen. Wie das Bundesverkehrministerium 2021 erläuterte stieg der Anteil des Verkehrssektors an allen Emissionen - die in CO2-Äquivalenten angegeben werden - im besagten Zeitraum von 16,9 auf 19,1 Prozent.
Der mit Abstand größte Teil der Emissionen entfällt dabei auf den Straßenverkehr: 96,4 Prozent aller Verkehrsemissionen entstanden im Jahr 2018 den Angaben zufolge auf der Straße.
Die Emissionen des innerdeutschen Luftverkehrs gingen dagegen zwischen 2009 und 2018 leicht von knapp 2,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten auf zwei Millionen Tonnen zurück. Er hatte 2018 einen Anteil von 1,2 Prozent an den gesamten Verkehrsemissionen.