Der Geschäftsführer des Altenburger Flugplatzes, Jürgen Grahmann, hat den Verdacht illegaler Beihilfen für den Ostthüringer Landeplatz zurückgewiesen. Damit reagierte er auf eine Mitteilung der EU-Kommission, die unter anderem Preisnachlässe und Marketingverträge mit Fluggesellschaften auf ihre Vereinbarkeit mit den EU-Vorschriften untersuchen will. Dem sehe er gelassen entgegen, erklärte Grahmann am Freitag.
Unzulässig seien solche Beihilfen nach EU-Recht nur dann, wenn speziell ein Unternehmen begünstigt und dadurch der Wettbewerb verfälscht werde, erläuterte er. Das sei nicht der Fall, da jede andere Fluggesellschaft den Flugplatz zu denselben Konditionen wie Ryanair habe anfliegen können.
Zudem betonte er, dass der Flugplatz wichtig für Tourismus und Wirtschaft der Region sei und daher «selbstverständlich wie überall auf der Welt» Gelder des Landes und des Landkreises geflossen seien.
Kritisch wird in Brüssel gesehen, dass der defizitäre Flugplatz Leipzig-Altenburg seit 2000 immer wieder Zuschüsse von den Eignern erhalten habe, um Verluste auszugleichen. Die Kommission habe auch Bedenken, dass Preisnachlässe für Ryanair illegale wirtschaftliche Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft hätten. Der Billigflieger hatte seine letzte Linie ab Altenburg voriges Frühjahr eingestellt.