Angetrunkene Fluggäste mit entsprechenden Ausfallerscheinungen haben keinen Anspruch auf Beförderung in der Maschine. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Klage zweier Kunden gegen ein Flugunternehmen auf Entschädigung und Schadenersatz wurde zurückgewiesen. AZ 32 C 784/19(89)
Das Ehepaar hatte einen Flug von Bogota nach Stuttgart gebucht und war unmittelbar nach dem Betreten der Maschine mit einem der Flugbegleiter aneinandergeraten. Als der Kapitän beide aufforderte, das Flugzeug zu verlassen, wurde die erkennbar alkoholisierte Ehefrau handgreiflich und packte den Kapitän am Revers. Beide mussten anschließend auf dem Flughafen zurückbleiben.
Laut Urteil war das Verhalten des Paares "geeignet, um die Luftsicherheit zu gefährden". Vor diesem Hintergrund habe der Kapitän "ermessensfehlerfrei" seine Polizeigewalt an Bord ausgeübt und den Fluggästen die Beförderung verweigert. Dabei sei es auch um eine mögliche Eigengefährdung der angetrunkenen Frau gegangen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.