Welle von Flugreise-Klagen beschäftigt Gerichte

25.06.2012 - 09:36 0 Kommentare

Lange Wartezeiten können sich für Flugpassagiere jetzt richtig lohnen. Eine europäische Verordnung führt zum Ansturm auf einige Gerichte im Südwesten.

Passagiere im Flughafen Hamburg - © © dpa - Christian Charisius

Passagiere im Flughafen Hamburg © dpa /Christian Charisius

Frustrierte Flugreisende beschäftigen derzeit in größerem Stil das Landgericht Stuttgart. «Wir haben eine Welle von Prozessen um Flugreisen», sagte Vizepräsident Oliver Mosthaf am Freitag. Er spricht von einer zweistelligen Zahl. Nach einer EU-Verordnung stehe Reisenden beim Flugausfall eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro je nach Distanz zu. Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass ein Flug schon bei drei Stunden Verspätung als annulliert gelte, erklärte Mosthaf. Die Richter am Amtsgericht Nürtingen, das für den Stuttgarter Flughafen zuständig sei, entschieden jedoch häufig anders. Deshalb landeten viele Fälle in nächster Instanz beim Landgericht.

«Das ist etwas, was das deutsche Recht eigentlich nicht kennt», sagte Mosthaf zur europäischen Verordnung. Das Amtsgericht werde regelrecht «überschwemmt» mit solchen Klagen. Inzwischen gebe es schon Anwälte, die sich auf die Fälle spezialisiert hätten.

Beim Landgericht haben die Passagiere ganz gute Karten: Zwei von vier Berufungskammern richteten sich meist nach der Rechtsauffassung des EuGH, sagte der Vizepräsident. Die anderen würden die Verfahren eher aussetzen und eine weitere Entscheidung auf europäischer Ebene abwarten. Diese stehe an, weil einige deutsche und ausländische Gerichte ihre Verfahren an den EuGH verwiesen hätten.

Eine Klage kann sich für den Reisenden durchaus lohnen: Bei einem günstigen Ticket sei die Entschädigung zum Teil deutlich höher als der Flugpreis, sagte Mosthaf. Die Fluggesellschaft muss die Prozesskosten schultern, wenn sie verliert. Dennoch: Klagen tue eigentlich nur, wer entweder eine Rechtsschutz-Versicherung habe oder Prozesskostenhilfe beantragen könne. «Auf eigenes Risiko klagt fast keiner.» Bei höherer Gewalt wie Wetterkapriolen oder Aschewolken greife die Verordnung auch nicht.

Von: Wenke Böhm, dpa
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