Im Rahmen der Eröffnung der Volksbegehren in Berlin und Brandenburg für ein strenges Nachtflugverbot wird am 29.05.2012 in Berlin eine Pressekonferenz zum Thema abgehalten. © dpa /Rainer Jensen
Die zweite Stufe des Volksbegehrens für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) ist am Dienstag in Berlin eingeleitet worden. Am 4. Juni beginnt die Unterschriftensammlung in Brandenburg. Die Initiatoren wollen erreichen, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr keine Maschinen starten und landen. Bislang sind planmäßige Flüge nur zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr untersagt.
Am neuen Airport sind nach der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Regelung zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr nur Starts und Landungen im Notfall und von Regierungs- und Postmaschinen erlaubt. Zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr sind im Durchschnitt 77 Starts und Landungen zulässig, maximal 103.
Die Bürger haben jetzt vier Monate Zeit, um sich in den Bürgerämtern oder bei Sammelaktionen auf der Straße in Unterschriftenlisten einzutragen. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn mindestens 173.000 Menschen zustimmen. Sollte das Abgeordnetenhaus in diesem Fall das Anliegen nicht unterstützen, würde es Anfang 2013 zum Volksentscheid kommen.
Mit dem Volksbegehren wollen Bürger aus dem Umfeld des Airports, dass Berlin und Brandenburg die gemeinsame Landesplanung ändern und das Flugverbot auf diesem Weg ausweiten. Sie wenden sich auch dagegen, dass der Berliner und Brandenburger Luftverkehr allein im Ballungsraum Berlin konzentriert wird.
Ein ähnliches Volksbegehren startet am 4. Juni in Brandenburg. Dort müssten in sechs Monaten 80.000 Unterschriften zusammenkommen. Die Initiativen berufen sich auf das Umweltbundesamt, das seit langem auf Gesundheitsgefahren durch nächtlichen Fluglärm verweist und Ruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr fordert.
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