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Artikel vom 29.07.2010

Zürich weitet Nachtflugsperre aus

Keine Flüge nach 23.30 Uhr

Am Flughafen Zürich tritt am heutigen Donnerstag ein verlängertes Nachtflugverbot in Kraft. Die Nachtruhe beginnt nun um 23.30 Uhr und somit eine Stunde früher als bisher.

Endanflug in der Dämmerung. - © © BDF -

Endanflug in der Dämmerung.

Am Flughafen Zürich-Kloten gilt ab dem heutigen Donnerstag eine verlängerte Nachtruhe. Die Nachtflugsperre beginnt nun immer um 23.30 Uhr und damit eine Stunde früher als bisher. Die letzte halbe Stunde ist dabei für den Verspätungsabbau vorgesehen. Morgens beginnt der Flugbetrieb weiterhin um 06.00 Uhr.

Damit reagiert der Flughafen auf eine Entscheidung, die das Schweizer Bundesgericht im April dieses Jahres getroffen hatte. Neben der Verlängerung der Nachtruhe hatte der Flughafen nach eigenen Angaben auch eine flexible Pistennutzung in den Tagesrandstunden beantragt. Die Entscheidung dazu steht aber noch aus.

„Damit fällt die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre mitten in eine laufende Flugplanperiode im Sommerhochbetrieb ohne die Möglichkeit, Verspätungen vorzubeugen. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wird die Flughafen Zürich AG deshalb Flüge in Ausnahmefällen auch nach 23.30 Uhr starten und landen lassen“, erklärte der Flughafen am Mittwoch.

Mit der verlängerten Nachtflugsperre sollen auch die deutschen Nachbargemeinden in Baden-Württemberg entlastet werden. Deutschland und die Schweiz streiten bereits seit Jahren über den Fluglärm an dem grenznahen Flughafen, da zahlreiche An- und Abflüge auch über deutsches Gebiet führen.

Für den Schweizer Nationalfeiertag am 1. August haben Deutschland und die Schweiz wie in den vergangenen Jahren eine Ausnahmeregelung vereinbart: Am Abend wird ab 20.00 Uhr von Norden aus auf den Pisten 14 und 16 gelandet. Ab 21.00 Uhr sollen auch die Starts in Richtung Norden erfolgen, damit die traditionellen Feuerwerke den Flugbetrieb nicht beeinträchtigen.

Stand: 29.07.2010 - 1:05 PM Uhr

Quelle: airliners.de

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