Rettungshelfer stehen am 6.11.2002 am Wrack einer Maschine vom Typ Fokker 50 der Luxair, die bei Niederanven abgestürzt ist. © dpa /Boris Roessler
Im Berufungsverfahren um den Absturz eines Luxair-Flugzeugs vor zehn Jahren wird das Urteil am 15. Januar 2013 gesprochen. Das Berufungsgericht in Luxemburg verkünde dann, ob das Strafgericht für die Entschädigung von acht Hinterbliebenen der getöteten Passagiere zuständig sei, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch.
Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt mehrere 100 000 Euro. Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren 15 Deutsche. Nur zwei Menschen hatten den Absturz überlebt: der Pilot und ein französischer Passagier.
Vier ehemalige Mitarbeiter der Luxair waren im März vor dem Bezirksgericht Luxemburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Der Pilot erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren, zwei ehemalige Flugzeugmechaniker von je zwei Jahren und ein früherer Technikleiter von eineinhalb Jahren.
Für Entschädigungen aber sah sich das Gericht als nicht zuständig an. Daher legten sieben deutsche und ein luxemburgischer Angehöriger Berufung gegen das Urteil - auf zivilrechtlicher Ebene - ein.
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