Artikel vom 03.03.2010
BFU: Rolle führte zu Absturz in Sachsen
Die Ursache für den Absturz eines Geschäftsreiseflugzeugs in der Sächsischen Schweiz vor zweieinhalb Wochen ist offenbar geklärt. Die Auswertung des Cockpit Voice Recorder gebe Hinweise darauf, dass die Piloten kurz vor dem Absturz ein Kunstflugmanöver (Rolle) einleiten wollten, teilte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig mit. Das Flugzeug sei für solche Manöver jedoch nicht konstruiert und zugelassen gewesen.
Die Behörde empfahl nun der für die Betreuung der Luftfahrtunternehmen in Tschechien zuständigen Behörde CAA-CZ eine Inspektion der Flugzeuge des betroffenen Luftfahrtunternehmens hinsichtlich Strukturüberlastungen. Zudem sollte die CAA-CZ Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitätssystems und der Sicherheitskultur im Luftfahrtunternehmen festlegen.
Kunstflugmanöver seien in Deutschland nur bei Sichtflug und nach Genehmigung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) erlaubt, sagte DFS-Sprecher Axel Raab den «Dresdner Neuesten Nachrichten» (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht. Zum Unglückszeitpunkt sei es dunkel gewesen. Die Besatzung hatte von der Flugsicherung lediglich die Genehmigung, auf eine andere Flughöhe zu steigen, wie Raab sagte. Ein nicht genehmigtes Kunstflugmanöver als Ursache eines Absturzes habe es in Deutschland bis dahin noch nicht gegeben.
Die Cessna 550B des tschechischen Unternehmens ABS Jets (Registrierung OK-ACH) war Mitte Februar in Prag gestartet und befand sich auf dem Weg nach Schweden. Bei Kleingießhübel hatte das Flugzeug stark an Höhe verloren und war abgestürzt. Die zwei Piloten, ein 32-jähriger Slowake und eine 27-jährige Frau aus Tschechien, kamen bei dem Absturz ums Leben.
Stand: 03.03.2010 - 5:11 PM Uhr
Quelle: ddp, airliners.de
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