Artikel vom 10.02.2010
Luftsicherheitsgesetz erneut auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht will die Möglichkeiten eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren bei Terrorangriffen prüfen. Das machte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz deutlich. Die gegen das Gesetz klagenden Länder Hessen und Bayern streben eine Grundgesetzänderung an, um so den Einsatz der Streitkräfte im Inland zu regeln.
Im Februar 2006 hatte das Verfassungsgericht die in dem Gesetz vorgesehene Ermächtigung, im Notfall eine entführte Passagiermaschine abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierungen von Bayern und Hessen wenden sich nun gegen weitere Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes. Sie beklagen unter anderem, dass das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet wurde.
- Luftsicherheitsgesetz erneut vor Bundesverfassungsgericht
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Die Karlsruher Richter nehmen die Anträge der beiden Bundesländer zum Anlass für eine weitgehende Prüfung. Das Gericht sehe sich veranlasst, "die äußerst schwierige Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren noch einmal grundsätzlich einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen", sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Er hob dabei auch hervor, dass sein Senat möglicherweise von der Auffassung des Ersten Senats in einigen Punkten abweichen könne. Dieser hatte vor vier Jahren die erste Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz getroffen.
Voßkuhle verwies darauf, dass verschiedene Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes bisher gescheitert waren. Es könne und dürfe nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts sein, Grundgesetzänderungen im Wege der Interpretation herbeizuführen. Es sei aber seine Aufgabe, "die Grenzziehungen durch die Verfassung im Hinblick auf den zu entschiedenen Fall vollständig auszuloten".
Hessen und Bayern wollen durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts den Weg für eine Grundgesetzänderung frei machen. Beide Länder seien der Auffassung, dass dem Luftsicherheitsgesetz eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage fehle, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Verhandlung. Er unterstrich, dass ein Einsatz der Streitkräfte aus Sicht beider Länder in der Sache unabdingbar sei. So sei nur ein Abfangjäger der Bundeswehr in der Lage, ein Passagierflugzeug rechtzeitig zu erreichen. Das Luftsicherheitsgesetz sieht die Möglichkeiten vor, ein Flugzeug abzudrängen, zur Landung zu zwingen oder Warnschüsse abzugeben.
Das Luftsicherheitsgesetz war infolge der Flugzeug-Attentate vom 11. September 2001 in den USA und des Irrflugs eines Sportflugzeugs über Frankfurt am Main vom 5. Januar 2003 ins Leben gerufen worden.
Stand: 10.02.2010 - 6:05 PM Uhr
Quelle: ddp
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