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Artikel vom 10.02.2010

Luftfrachtunternehmen unter Kartellverdacht

Die EU-Kommission hat formelle Kartellbeschwerden an mehrere Unternehmen der Luftfrachtbranche versandt. Damit geht die Behörde dem Verdacht nach, dass es auf bestimmten Routen zu Preisabsprachen gab.

© DHL Flugzeuge der DHL Airways - © © DHL - Flugzeuge der DHL Airways

Die EU-Kommission untersucht mögliche Kartellverstöße beim Luftfrachtverkehr. Dazu seien formelle Kartellbeschwerden ("Statement of Objections") an Unternehmen der Branche gesandt worden, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Die Unternehmen würden verdächtigt, auf bestimmten Routen ein Kartell ausgeübt zu haben. Der Vorwurf richtet sich gegen Luftfrachtunternehmen, die den Transport der Waren organisieren und verwandte Dienstleistungen wie die Zollabwicklung, Lagerung und Bodendienste anbieten.

Die Frachtsparte DHL Global Forwarding habe ein Schreiben mit kartellrechtlichen Beschwerdepunkten erhalten, teilte die Post mit. Die Untersuchung beziehe sich auf angeblich abgestimmte Verhaltensweisen zu verschiedenen Preiszuschlägen. Nicht betroffen seien indes Kerosinzuschläge.

Unter der Voraussetzung einer fortgesetzten Zusammenarbeit habe die Behörde dem Konzern und beteiligten Töchtern Immunität bei der Strafverfolgung und hinsichtlich Strafzahlungen zugesichert, hieß es weiter. Die übrigen Geschäftsfelder der Post, wie Brief, Express und Supply Chain, seien nicht Gegenstand der Ermittlungen. Zuvor hatte bereits die schweizerische Spedition Panalpina Welttransport bestätigt, von der Kommission über die Vorwürfe informiert worden zu sein. Diese könnten dazu führen, dass Bußgelder gegen Panalpina-Unternehmen verhängt werden.

Die betroffenen Unternehmen können sich nun gegen die ihnen zu Last gelegten Kartellverstöße verteidigen. Sollten sie mit ihrer Argumentation scheitern, drohen ihnen laut dem EU-Kartellrecht Strafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Von der Kommission werden vier separate Kartellverstöße auf Routen von Großbritannien an Orte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), vom EWR in die USA, von China in den EWR sowie von Hongkong in den EWR untersucht.

Stand: 10.02.2010 - 5:33 PM Uhr

Quelle: ddp, airliners.de

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