
EU legt neue «Schwarze Liste» vor TAAG darf Dienste ausbauen
Die EU-Kommission hat ihre «Schwarze Liste» zum zwölften Mal aktualisiert und neu alle Fluggesellschaften aus Djibouti, Sao Tomé & Principe und der Demokratischen Republik Kongo mit einem Einflugverbot belegt. Als Grund führte die Kommission Sicherheitsbedenken an.
Dagegen wurde der Bann über drei ukrainische Fluggesellschaften aufgehoben. Dies betrifft Ukraine Cargo Airways (UCA), Volare und Motor-Sich. Der angolanischen TAAG wurde erlaubt, weitere Flugzeuge auf den Flügen nach Portugal einzusetzen.
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In der Schwarzen Liste der Gemeinschaft sind jetzt fünf einzelne Fluggesellschaften erfasst, für die ein vollständiges Flugverbot in der Europäischen Union gilt: Air Koryo (Nordkorea), Air West (Sudan), Ariana Afghan Airlines, Siem Reap Airways International (Kambodscha) und Silverback Cargo Freighters (Ruanda).
Außerdem sind alle Fluggesellschaften aus 15 bestimmten Ländern, insgesamt 228 Gesellschaften, mit einem Flugverbot belegt: Angola (ausgenommen TAAG), Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG), Indonesien (ausgenommen Garuda Indonesia, Airfast Indonesia, Mandala Airlines und Ekspres Transportasi Antarbenua), Kasachstan (außer Air Astana), Kirgisische Republik, Liberia, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Swasiland. Bei einigen Airlines gelten die Verbote nur für bestimmte Maschinen der Flotte.
Die EU-Liste verzeichnet Unternehmen, deren Sicherheitsstandards generell als ungenügend angesehen werden. Sie müssen nicht notwendig aktuell Verbindungen in die EU anbieten. Bei den Kontrollen arbeitet die EU mit Partnern wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zusammen.
Weitere Informationen:
Schwarze Liste der EU im Internet (PDF)
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