In der Abenddämmerung zieht ein Flugzeug beim Start vom Flughafen Berlin-Tegel eine Lichtspur über den Himmel © dpa /Matthias Balk
Die Fluglärmkommission unterstützt das Vorhaben des Berliner Senats, von Juni bis Oktober am Flughafen Tegel 120 Flüge zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr zu genehmigen. Wie die Verkehrsbehörde lehnt die Kommission aber Flüge vor 6.00 Uhr ab. Das sagte der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Helmut Breidenbach nach einer Sondersitzung am Dienstag.
Derzeit gilt in Tegel ein Flugverbot von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Die Fluggesellschaften haben für die Zeit davor und danach Sondergenehmigungen beantragt, um an dem überlasteten Airport die Flüge unterzubringen, die sie vom 3. Juni an zusätzlich geplant hatten. Die Eröffnung des Hauptstadtflughafens in Schönefeld an diesem Termin war geplatzt, weil der Bau nicht fertig ist.
Die Fluglärmkommission kann die Flüge nicht verhindern. Das Gremium aus Vertretern von Bezirken, Senat, Flughafen und Fluggesellschaften darf nur Empfehlungen aussprechen.
Die Kommission lehnt die 30 Flüge ab, die vor allem Air Berlin für den Sommerflugplan zwischen 5.30 Uhr und 6.00 Uhr angemeldet hat. «Dabei geht es um rein betriebswirtschaftliche Vorteile», sagte Breidenbach. «Das reicht nicht aus.» Auch der Senat hatte sich gegen die Flüge am frühen Morgen ausgesprochen, weil die Hälfte davon an Sonntagen liege.
Am Dienstag begann in Berlin zudem eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren, mit dem ein konsequentes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr auf dem neuen Hauptstadtairport erreicht werden soll. Die Bürger können sich in den nächsten vier Monaten unter anderem in Bürgerämtern in Listen eintragen. In Brandenburg startet die Sammlung der Unterschriften am 4. Juni.
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