EIne Flughafengegnerin demonstriert am 21.10.2012 an der neuen Landebahn Nordwest am Flughafen in Frankfurt am Main. © dpa /Boris Roessler
Zum Lärmaktionsplan der hessischen Landesregierung für den Frankfurter Flughafen sind bislang mehr als 13.000 Stellungnahmen eingegangen. Der Plan ist für die Behörden verbindlich. Die Zahl der Eingaben könne noch steigen, da die bei Kommunen und Kreisen eingereichten Vorschläge noch nicht alle vorlägen, teilte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt am Freitag mit.
Bürger, Gemeinden, Kreise und Verbände konnten bis zum vergangenen Freitag Änderungsvorschläge zum Plan-Entwurf machen. In den überwiegend von Privatleuten stammenden Stellungnahmen geht es laut RP vor allem um ein erweitertes Nachtflugverbot, Änderungen der An- und Abflugverfahren und um die Beschränkung der Flugbewegungen.
Alle Stellungnahmen - auch die aus anderen Bundesländern - würden geprüft und «wenn möglich» im Lärmaktionsplan berücksichtigt, betonte Regierungspräsident Johannes Baron (FDP). Baron sagte, er freue sich über das überaus große Interesse an dem Papier. «Ich bin zuversichtlich, dass der Lärmaktionsplan einen Beitrag zur Verminderung des Fluglärms leisten wird.»
Kritik an dem Papier war aus Rheinland-Pfalz gekommen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist der Auffassung, dass der Plan überarbeitet werden muss. Der vorläufige Entwurf verfehle das Ziel, Lärm zu verhindern, hatten das Infrastruktur- und das Umweltministeriums am Donnerstag in Mainz mitgeteilt.
Rheinland-Pfalz bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans eingebunden werden, hieß es. Verlangt wurde unter anderem eine Änderung der Südumfliegung, die Mainzer Stadtteile und Gemeinden in Rheinhessen belaste.
Der gesetzlich vorgeschriebene Lärmaktionsplan enthält eine Auswertung der Situation rund um den Flughafen und listet Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf, etwa geänderte Flugrouten oder Schallschutz für Häuser. Sie sind zum Teil schon im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau enthalten und stehen auch in der Erklärung «Allianz für Lärmschutz 2012» der hessischen Landesregierung. Grenzwerte für Lärmbelastungen enthält der Plan nicht. Klagen sind nicht möglich.
Link zum hessischen Lärmaktionsplan, Teil Flughafen Frankfurt/Main.
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