Kein Zollflugplatz Sylt: Landung nur aus EU-Ländern

10.08.2012 - 12:38 0 Kommentare

Sylt kann ab sofort von Nicht-Europäern und Schweizern nicht mehr angeflogen werden. Grund ist die fehlende Zollkontrolle für Linienpassagiere. Ausnahmen gibt es nur für Privatflieger.

Air-Berlin-Maschine am Flughafen Sylt - © © Flughafen Sylt -

Air-Berlin-Maschine am Flughafen Sylt © Flughafen Sylt

Nicht-EU-Bürger dürfen ab sofort nicht mehr auf dem Flughafen von Sylt landen. Grund ist laut Insel Sylt Tourismus, dass Reisende aus nicht-europäischen Ländern und der Schweiz der Zollkontrolle unterliegen und daher sogenannte Zollflugplätze nutzen müssen. Der Sylter Flugplatz ist aber wie die meisten Regionalhäfen kein solcher. Es gibt zwar eine Zollkontrolle, allerdings nicht für Linienflugpassagiere, sondern nur für Privatflieger.

Peter Douven, Geschäftsführer des Flughafens, kritisiert die neue Regelung des Zolls: «Es ist nicht einzusehen, dass private Fluggäste zum Beispiel aus der Schweiz auf Sylt für den Zoll kein Problem sind, Linienpassagiere aber von den gleichen Zollbeamten nicht abgefertigt werden.» Statt Linienpassagiere wie bisher genau wie private Fluggäste zu behandeln, müssten nun Einzelbefreiungen für jede Linienmaschine beantragt werden. Die Kosten dafür lägen bei jährlich rund 40 000 Euro. Dieser Betrag ist laut dem Flughafen inakzeptabel.

Von: dpa
Interessant? Beitrag weiterempfehlen:
Artikel empfehlen

Angebote zum Thema: Anzeige schalten