Lebend-Fracht-Verladung in eine Boeing 747 der AirBridgeCargo Airlines © Volga-Dnepr Group
Eine neue Studie der EBS Business School soll im Bereich der Luftfrachtsicherheit einen Überblick über die Entwicklung der behördlichen Zulassung zum "Bekannten Versender" (BV) verschaffen. Auf diese Weise soll neben der Frage, wie viele der derzeit rund 65.000 „Bekannte Versender“ eine Zulassung anstreben, auch Antworten gefunden werden, ob das Verfahren zur Erlangung der Zulassung ausreichend bekannt ist und welche Unterstützungsleistungen sich „Bekannte Versender“ im Rahmen der Zulassung wünschen würden.
Als Reaktion auf die Paketbombenfunde im Herbst 2010 kommen ab März 2013 umfangreiche Änderungen auf die Beteiligten der Luftfracht-Transportkette zu. Die EU-Luftsicherheitsverordnung VO (EG) Nr. 185/2010 legt fest, dass bis einschließlich 25. März.2013 die in Deutschland registrierten „Bekannten Versender“ von der Bundesbehörde Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassen sein müssen. Eine Anerkennung als „Bekannter Versender“ mittels einer gegenüber dem „Reglementierten Beauftragten“ unterzeichneten Sicherheitserklärung ist demnach nur noch in einer Übergangsfrist bis zum oben genannten Zeitpunkt gültig.
Derzeit wird geschätzt, dass etwa 95 Prozent der Luftfracht in Deutschland durch etwa 65.000 BV aufgegeben werden. Wie viele dieser Versender nach dem alten Status eine behördliche Zulassung anstreben, ist derzeit allerdings völlig unklar. Bisher hat nur ein sehr, sehr geringer Anteil der Unternehmen eine behördliche Zulassung beantragt. Sollten ab März 2013 beträchtlich weniger Unternehmen den neuen Status des behördlich zugelassenen Versenders innehaben, würde ein Großteil Luftfracht unsicher in die Transportkette eingehen. Fracht ohne Zertifizierung muss von den Fluggesellschaften dann vor dem Verladen sicherheitstechnisch überprüfen, was nicht immer einfach oder je nach Fracht technisch sogar unmöglich ist. Für die Kontrolle von Luftfrachtsendungen sind - anders als bei den Passagierkontrollen - die Fluggesellschaften selbst zuständig. Experten warnen vor einem "Cargo-Stau am Boden"
Die Online-Umfrage ist unter dem Link http://www.studie-bekannte-versender.de.gg/ aufrufbar.
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