Ein Flugzeug startet auf dem Flughafen Zürich-Kloten. © dpa /Patrick Seeger
Der zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Staatsvertrag im Fluglärmstreit löst auch bei den Eidgenossen großen Unmut aus. Das Dokument sei eine Katastrophe, sagte der Präsident des schweizerischen Vereins "Flugschneise Süd - Nein", Thomas Morf, am Mittwoch. Damit 2.000 bis 3.000 Einwohner in Südbaden mehr Ruhezeiten eingeräumt würden, müssten rund 20.000 Menschen im Raum Zürich verstärkt unter Lärm leiden, kritisierte Morf.
Mehr als 70 Prozent der Flugbewegungen auf Zürich würden von deutschen Fluggesellschaften abgewickelt, 25 Prozent der Abflüge gingen nach Deutschland. "Zürich-Kloten ist quasi ein deutscher Flughafen", sagte Morf. Dass der Verein aus dem Kanton Zürich gegen den Vertrag klagen werde, sei nicht ausgeschlossen.
Medienberichten zufolge rechnet Bern bereits mit einer Klagewelle. Vor allem den Kanton Thurgau und den Zürcher Osten erwartet mit dem Staatsvertrag deutlich mehr Fluglärm. Scharfe Kritik kommt auch aus dem Kanton Aargau, wo der sogenannte gekröpfte Nordanflug in den deutschen Ruhezeiten für Fluglärm sorgen könnte. Bei diesem fliegen die Maschinen genau entlang der deutsch-schweizerischen Grenze, aber noch über eidgenössischem Gebiet, um dann kurz vor Kloten nach Zürich einzubiegen.
Volksabstimmung könnte Vertrag noch kippen
Während der unterschriebene Vertrag in Deutschland noch vom Bundesrat ratifiziert werden muss, muss in der Schweiz das Parlament abwägen. Ein erster Staatsvertrag war im Jahr 2001 am Widerstand beider Organe gescheitert.
"In der Gesamt-Schweiz könnte zu diesem Thema auch noch eine Volksabstimmung stattfinden, die den Vertrag kippt", sagte der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle. Dass das Schweizer Volk "Nein" sagt, glaubt der CDU-Politiker aber nicht. "Vom Fluglärm sind dann doch zu wenig Kantone betroffen." Zudem sei auch noch ein Referendum im Kanton Zürich möglich.
Denn die Schweiz hat mit dem Vertrag zugesichert, ihr Pistensystem auf dem Flughafen Zürich-Kloten auszubauen, um den Flugverkehr künftig stärker in Ost-West-Richtung abwickeln zu können. Spätestens bis Jahresbeginn 2020 soll das erweiterte System in Betrieb genommen werden. Doch wann immer ein öffentliches Investitionsprojekt ein bestimmtes Kostenvolumen überschreitet, wird in der Schweiz automatisch eine Volksabstimmung einberufen.
Hämmerle schätzt das Investitionsvolumen des Ausbaus auf eine Milliarde Schweizer Franken. "Wir werden gespannt beobachten, wie es in der Schweiz weitergeht", sagte der CDU-Politiker, der mit zwei weiteren südbadischen Landräten an den Verhandlungen der Länder teilnahm. Gemeinsam mit Tilmann Bollacher (Landkreis Waldshut) und Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar-Kreis) hatte er die Kommission am Montag jedoch verlassen, als sich abzeichnete, dass die Verhandlungen zu Lasten Südbadens gehen, wie alle drei anschließend erklärten. "Dass der Vertrag neu verhandelt wird, glaube ich aber nicht. Wir haben auch bisher keine Einladung erhalten", sagte Hämmerle.
Deutsch-schweizerisches Miteinander gestärkt
Die CDU-Landtagsabgeordneten Felix Schreiner und Guido Wolf gaben sich unterdessen optimistischer. Dass überhaupt eine Einigung zwischen den Ländern erreicht wurde, sei vor einem Jahr noch nicht absehbar gewesen. Die gütliche Einigung stärke nun das deutsch-schweizerische Miteinander. Dennoch löse der Staatsvertrag nicht alle Punkte der Fluglärmfrage und mache Nachbesserungen erforderlich, sagten beide.
Nach vier Verhandlungsrunden hatten Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und seine Schweizer Amtskollegin Doris Leuthard (CVP) am Montag einen Staatsvertrag zur Beilegung des jahrzehntelangen Streits unterschrieben. Er sieht vor, dass Montag bis Freitag ab 20.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens keine Flüge mehr über Deutschland stattfinden. Derzeit dürfen Maschinen beim Anflug auf Zürich wochentags von 07.00 bis 21.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr deutschen Luftraum nutzen.
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