Artikel vom 26.07.2010
Vorläufige Lösung im Taxi-Streit mit der Schweiz
Im Taxi-Streit mit dem Schweizer Flughafen Zürich Kloten zeichnet sich eine vorläufige Lösung ab. Wie das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium am Montag mitteilte, will der Flughafen Zürich seine ab 1. September aufgehobene Parkberechtigung für deutsche Taxifahrer wieder zurücknehmen.
Bestehen bleibe allerdings die Ankündigung der Stadt Kloten, dass ab 1. Januar 2011 die Abholung von Fahrgästen durch deutsche Taxis vom Flughafen Zürich ordnungsrechtlich verfolgt werden soll. Bis zum Jahresende bestehe damit immerhin Zeit, eine Lösung zu finden, sagte Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU).
Das Mitte Juni von der Stadt Kloten veröffentlichte Verbot hatte bei Taxiunternehmen in Süddeutschland für Verwunderung und Protest gesorgt. Es basiert auf einem Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 1953, wurde jedoch am Flughafen Zürich Kloten nie durchgesetzt.
Auf Anweisung des Schweizer Verkehrsministeriums müssten Verstöße ab Januar 2011 geahndet werden, hatte die Stadt Kloten erklärt und angekündigt, deutschen und österreichischen Taxifahrern die Parkbewilligungen zu entziehen. Hintergrund ist offenbar eine Petition von Schweizer Taxifahrern, die die Durchsetzung des Abkommens fordern.
Gönner hatte sich in einem Schreiben an die Flughafen Zürich AG gewandt und darum gebeten, die Aufhebung der Parkberechtigung für deutsche Taxiunternehmen zu überdenken. Das Einlenken begrüßte Gönner als ein «wichtiges Signal für ein Aufeinanderzugehen.»
Die Ministerin hatte nach eigenen Angaben zudem das Bundesverkehrsministerium ersucht, sich des Taxi-Streits anzunehmen und die seit 2005 ruhenden Verhandlungen mit der Schweiz über eine Revision des Abkommens wieder aufzunehmen.
Stand: 26.07.2010 - 4:38 PM Uhr
Quelle: ddp
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