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Artikel vom 06.07.2010

Ryanair darf Aer Lingus nicht übernehmen

Minderheistbeteiligung zulässig

Der irische Billigflieger Ryanair darf die einheimische Aer Lingus nicht schlucken. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat ein entsprechendes Übernahme-Verbot der EU-Kommission bestätigt. Ryanair darf aber die bestehende Minderheitsbeteiligung an Aer Lingus behalten.

Ein Airbus A321-200 der Aer Lingus landet in Dublin - © © AirTeamImages.com - S. Willson

Ein Airbus A321-200 der Aer Lingus landet in Dublin

Die irische Billigfluglinie Ryanair darf den Wettbewerber Aer Lingus nicht übernehmen. Das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschied am Dienstag, dass die EU-Entscheidung über eine Blockierung der Übernahme rechtens ist.

Allerdings muss Ryanair ihren Minderheitsanteil an der ebenfalls irischen Aer Lingus Group nicht - wie von dem Wettbewerber gerichtlich gefordert - verkaufen. Beide Parteien können gegen das Urteil beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Berufung einlegen.

Ryanair Holdings mit Sitz in Dublin hatte zwei Versuche zur Übernahme von Aer Lingus gestartet. Die EU-Kommission sprach sich 2007 gegen eine Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair aus und argumentierte, dass Ryanair nach einem Kauf eine marktbeherrschende Stellung auf 35 Flugrouten einnehmen werde. Ryanair ist gegen den Entscheid erfolglos in Berufung gegangen, kaufte aber weiter Aktien der Aer Lingus auf.

Den zweiten Übernahmeversuch hatte Ryanair nach der Ablehnung der irischen Regierung, die einen Anteil von 25 Prozent an Aer Lingus hält, verworfen. Nach Auffassung der irischen Regierung entsprach das Gebot von Ryanair für Aer Lingus nicht dem «fairen Unternehmenswert». Beobachter gehen nicht davon aus, dass Ryanair einen dritten Anlauf zu einer vollständigen Aer-Lingus-Übernahme starten wird.

Aer Lingus wollte vor dem Gericht in Luxemburg durchsetzen, dass Ryanair ihre Beteiligung an Aer Lingus verkaufen muss. Ryanair hält mehr als 29 Prozent an Aer Lingus und konnte so wichtige Unternehmensentscheidungen blockieren.  

(Az: T-342/07 und T-411/07)

Stand: 06.07.2010 - 12:54 PM Uhr

Quelle: ddp, AFP

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