Artikel vom 22.12.2009 0
Luftsicherheitsgesetz erneut vor Bundesverfassungsgericht
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Boeing 737-800 landet bei stürmischem Wetter
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am 10. Februar 2010 erneut mit der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. Der Zweite Senat verhandelt über eine Normenkontrollklage Bayerns und Hessens gegen mehrere Regelungen des seit 2005 geltenden Gesetzes, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Diesmal geht es unter anderem um Fragen der Gesetzgebungskompetenz.
Die beiden Landesregierungen rügen, dass die angegriffenen Regelungen ohne die Zustimmung des Bundesrates erlassen worden seien. Mit der Frage, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, hatte sich der Erste Senat in seinem Grundsatzurteil vom Februar 2006 aus formellen Gründen nicht befasst.
Der Erste Senat hatte damals entschieden, dass ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht von der deutschen Luftwaffe abgeschossen werden darf.
Die in dem Gesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs, das als Waffe eingesetzt werden soll, wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es sei «schlechterdings unvorstellbar», auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen in derart hilfloser Lage vorsätzlich zu töten, hieß es im Urteil.
Bayern und Hessen rügen auch, dass die Vorschriften einen Einsatz der Streitkräfte «außerhalb des Verteidigungsauftrages» vorsähen, der nicht vom Grundgesetz gedeckt sei.
Das Luftsicherheitsgesetz war infolge der Flugzeug-Attentate vom 11. September 2001 in den USA und des Irrflugs eines Sportflugzeugs über Frankfurt am Main vom 5. Januar 2003 ins Leben gerufen worden.
Stand: 22.12.2009 - 2:47 PM Uhr
Quelle: ddp
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