Artikel vom 20.01.2012 0

Gestrandete Passagiere haben keinen Vorrang

Gestrandete Flugpassagiere können nicht verlangen, mit dem nächsten möglichen Flug befördert zu werden, wenn dieser ausgebucht ist. Passagiere mit einer regulären Buchung haben Vorrang, hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.

Reisende auf der Rolltreppe im Terminal des Frankfurter Flughafens - © © dpa - Fredrik von Erichsen

Reisende auf der Rolltreppe im Terminal des Frankfurter Flughafens

Gestrandete Flugpassagiere haben keinen Vorrang. Denn anderen Fluggästen, die ein regulär gebuchtes Ticket haben, könne dieses nicht einfach entzogen werden, urteilte das Landgericht Frankfurt. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Az.: 2-24 O 99/11).

In dem Fall saß ein Ehepaar wegen des Vulkanausbruchs in Island zunächst auf der Karibikinsel Antigua fest und konnte seinen Rückflug erst neun Tage später von St. Lucia aus antreten. Dafür forderte es von der Fluggesellschaft die Rückerstattung der zusätzlichen Kosten sowie des Verdienstausfalls. Die Kläger argumentierten, der Rücktransport wäre bereits mit zwei früheren Flügen möglich gewesen. Die Fluggesellschaft verwies darauf, dass in beiden Flugzeugen keine Plätze mehr frei gewesen seien.

Das Gericht entschied, dass Passagiere mit einer regulären Buchung grundsätzlich Vorrang vor gestrandeten Fluggästen haben. In dem verhandelten Fall habe die Fluggesellschaft allerdings nicht konkret darlegen können, dass auf den beiden Flügen keine Plätze mehr für das Ehepaar frei waren. Deshalb stehe dem Ehepaar Schadenersatz zu.  

Stand: 20.01.2012 - 7:47 AM Uhr

Quelle: dpa

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