Artikel vom 30.01.2012 0
Flugpreise müssen alle Gebühren und Zusatzkosten enthalten
© Ryanair /airliners.de
Ryanair-Website
Bei der Angabe von Flugpreisen im Internet müssen Airlines immer den korrekten Endpreis einschließlich aller Gebühren und Zuschläge aufführen. Das Berliner Kammergericht wertete Preisangaben der Fluggesellschaften Air Berlin und Ryanair im Internet als unvollständig und irreführend, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mitteilte. Die Richter hätten damit zwei Klagen der Verbraucherschützer stattgegeben.
Bei Air Berlin wird den Kunden nach der Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge gezeigt, die weder Steuern, Flughafengebühren noch den Kerosinzuschlag enthalten. Auch die Servicegebühr für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlt an dieser Stelle. Der Gesamtpreis sei nur für einen angeklickten Flug und nur unter der Preistabelle aufgeführt, kritisierte der vzbv.
Eine Sprecherin von Air Berlin erklärte, die Klage gegen ihr Unternehmen beziehe sich auf einen Tatbestand aus dem Jahr 2008. "Air Berlin erfüllt längst alle Vorschriften zur Ticket- und Preistransparenz", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
Ryanair hatte bei Onlinebuchungen die Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die Bezahlung des Tickets nicht mit angegeben, wie die Verbraucherschützer monierten. Kostenfrei seien lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland fast unbekannten Prepaidkarte gewesen. Kunden hätten von der Extra-Gebühr aber erst im dritten Buchungsschritt erfahren.
Diese Zusatzkosten seien aber für die meisten Kunden unvermeidlich, befanden die Richter. Daher müssten die beklagten Fluggesellschaften diese auch in den Endpreis einrechnen. Den Verbraucherschützern zufolge stellten die Richter klar, dass es nicht ausreiche, den Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang zu nennen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10)
Eine EU-Verordnung schreibt seit Ende 2008 vor, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern immer inklusive Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstiger Entgelte angegeben werden müssen. Da sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten, leitete der vzbv nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren ein.
Stand: 30.01.2012 - 4:53 PM Uhr
Quelle: AFP, dpa
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