Artikel vom 06.05.2010 0
Flughafen Weeze und Bergen einigen sich
© Airport Weeze
Vorfeld des Flughafen Weeze
Der seit sieben Jahren andauernde Rechtsstreit um die Betriebsgenehmigung des Airport Weeze ist beendet. Der Flughafen hat sich am Donnerstag mit dem letzten verbliebenen Kläger gegen die Genehmigung, die niederländische Gemeinde Bergen geeinigt. Damit wird die Betriebsgenehmigung des inzwischen drittgrößten nordrhein–westfälischen Flughafens rechtskräftig, teilte der Betreiber mit.
Bergen war der einzige, noch verbliebene Kläger gegen die Betriebsgenehmigung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2008 festgestellt, dass die Betriebsgenehmigung in Teilen nicht den Anforderungen entsprach und gab der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, die Möglichkeit die Betriebserlaubnis nachzubessern. Die neue, erweiterte Betriebserlaubnis entspricht nach den Ergänzungen der Genehmigungsbehörde vom 1. Mai 2009 nun auch den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts.
In dieser erweiterten Betriebserlaubnis wurde eine generelle Betriebszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgeschrieben. Fluggesellschaften, deren Flugzeuge in Weeze beheimatet sind, können bis 23.00 Uhr starten und bis 23.30 Uhr landen. Diese Sonderregelung gilt aus Gründen des Lärmschutzes nur für Flugzeuge mit der höchsten Lärmzulassung. Lärmintensivere „Chapter 2“-Flugzeuge sind dagegen ausgeschlossen. Ebenfalls aus Lärmschutzgründen darf die Schubumkehr zum Abbremsen des Flugzeuges bei der Landung nur eingesetzt werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit notwendig ist.
Wesentliche Punkte des jetzt getroffenen Vergleichs sind Maßnahmen, die die Lärmbelastung der Anwohner verringern. Der Airport Weeze stellt hierfür von 2011 bis 2015 in einem definierten Bereich Schallschutzmaßnahmen für ca. 1.300 Wohnungen sicher. Darüber hinaus erstattet der Airport Weeze den Einwohnern der Gemeinde Bergen bei entsprechendem Nachweis die Widerspruchsgebühr der Genehmigungsbehörde d.h. der Bezirksregierung Düsseldorf.
Außerdem zahlt der Flughafen einen Betrag von 125.000 € an die Gemeinde Bergen, als Beitrag zu den außergerichtlichen Kosten, die die Gemeinde seit 2001 getragen hat. Die Verhandlungen zwischen dem Flughafen und der Gemeinde Bergen sind nun in Form eines Vergleichs beim Oberverwaltungsgericht Münster getroffen worden.
Stand: 06.05.2010 - 5:16 PM Uhr
Quelle: airliners.de mit Airport Weeze
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