Artikel vom 05.10.2011 0

EuGH soll im Streit um Emissionsabgaben richten

Im Streit um die Ausweitung des Emissionshandels auf nicht-europäische Fluggesellschaften will der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag einen Vorschlag präsentieren. Demnach soll allen Airlines, die in der EU starten oder landen, zunächst 85 Prozent der Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden - die weiteren 15 Prozent sollen sie bezahlen.

Boeing 747 der Air China - © © AirTeamImages.com -

Boeing 747 der Air China

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt am Donnerstag die Weichen in einem Streit, der sich zu einem internationalen Handelskrieg ausweiten könnte. Auf dem Prüfstand steht die geplante Ausweitung des Emissionshandels auf 900 Fluggesellschaften, die in Europa starten oder landen. Dagegen klagten der US-Luftfahrtverband und drei große US-Fluggesellschaften. Ihrer Ansicht nach verstößt der Abgabezwang bei Interkontinentalflügen gegen internationales Recht.

Der Gedanke, das Klima durch marktwirtschaftliche Anreize besser zu schützen, spricht für sich: Wer die Umwelt besonders mit Treibhausgasen verschmutzt, soll dafür zahlen und muss sogenannte Emissionszertifikate kaufen. Dieser Emissionsrechtehandel umfasst seit 2005 europaweit bereits etwa 11.000 Kraftwerke, Zementfabriken sowie andere Anlagen mit einem hohen CO2-Ausstoß. Der Handel soll nach dem Willen der EU ab 2012 auch auf den Luftverkehr über Europa ausgedehnt werden, weil er etwa ein halbes Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verursacht.

Demnach soll allen Airlines, die in der EU starten oder landen, zunächst 85 Prozent der Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden - die weiteren 15 Prozent sollen sie bezahlen. Der kostenlose Anteil soll dann später sinken und Fluglinien zum Einsatz klimafreundlicherer Technik animieren. Experten rechnen deshalb mit Zusatzkosten bei Langstreckenflügen von zwei bis zu zwölf Euro je Ticket.

Gegen diese Zwangsabgaben klagten die US-Fluglinien American, Continental und United Airlines und werden von der internationalen Luftfahrtorganisation IATA unterstützt. Sie halten es ebenso wie etwa China, Indien oder Russland für unzulässig, die Zwangsabgabe auch von nicht-europäischen Airlines zu erheben und forderten die EU-Kommission zu Ausnahmeregelungen auf.

Solche Ausnahmen lehnen die Bundesregierung und die Kommission laut einem Schreiben des Kanzleramtsministers Ronald Pofalla von Mitte September an den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft jedoch ausdrücklich ab. Begründung: Die Gleichbehandlung aller in Europa tätigen Airlines sei nötig, um "Wettbewerbsnachteile" für die europäischen Fluggesellschaften zu verhindern.

Sollte die Kommission bei dieser Haltung bleiben, drohen ernsthafte Konsequenzen: "Wir riskieren, dass das zu einem Handelskrieg eskaliert", sagte der Generaldirektor des europäischen Flughafenverbands ACI Europe, Olivier Jankovec, laut "Süddeutscher Zeitung" vom Dienstag.

Alle Betroffenen schauen deshalb nach Luxemburg. Dort wird die Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, am Donnerstag ihren Lösungsvorschlag veröffentlichen und darlegen, ob die EU-Kommission das Recht hat, von ausländischen Fluggesellschaften für das Überfliegen etwa internationaler Gewässer Abgaben zu erheben. Der Vorschlag der Generalanwältin gilt als wichtiger Fingerzeig für das in einigen Monaten zu erwartende Urteil: In vier von fünf Fällen folgt der EuGH der Rechtsauffassung seiner Generalanwälte.

Stand: 05.10.2011 - 3:06 PM Uhr

Quelle: AFP

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