Artikel vom 01.03.2010
BAA darf Flughäfen behalten
Erfolg vor Berufungsgericht
Der britische Flughafenbetreiber BAA darf die Flughäfen London-Stansted, Glasgow und Edinburgh behalten. Diese Entscheidung, die eigentlich schon im Dezember getroffen wurde, hat ein Berufungsgericht nun bestätigt, indem es einen Einspruch der Wettbewerbshüter abgelehnt hat.
Die britischen Kartellbehörden hatten im März 2009 angeordnet, dass BAA sich von den Flughäfen London-Stansted und Gatwick sowie entweder Glasgow oder Edinburgh trennen muss. Der Flughafen Gatwick wurde daraufhin im Oktober verkauft, allerdings wehrte sich BAA gegen weitere Flughafenverkäufe.
Der Flughafenbetreiber begründete dies vor allem mit einem Interessenkonflikt innerhalb der Wettbewerbskommission, da eines der Kommissionsmitglieder offenbar auch für einen Gatwick-Interessenten tätig war. Dieser Argumentation folgte auch das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung.
Die Wettbewerbskommission kündigte laut der Nachrichtenagentur Reuters bereits an, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen, um ihre Verkaufsanordnung doch noch durchsetzen zu können.
Stand: 01.03.2010 - 5:59 PM Uhr
Quelle: airliners.de
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