Artikel vom 12.08.2011 0

Airline haftet für verlorenes Gepäck ohne Schein

Flugreisende haben auch Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, wenn es von Mitreisenden aufgegeben wurde und sie selbst keinen Gepäckschein dafür haben.

Zwei Reisende stehen mit ihren Koffern am Flughafen in Frankfurt am Main. - © © dpa, F. Rumpenhorst -

Zwei Reisende stehen mit ihren Koffern am Flughafen in Frankfurt am Main.

Urlauber haben auch Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, wenn sie dafür keinen Gepäckschein haben. Sie bekommen also auch dann Geld, wenn ein Mitreisender Gepäck für sie aufgegeben hat und dieses beim Flug verloren geht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hinweist (Az.: X ZR 99/10).

In dem Fall hatten die Klägerin und ihr Lebensgefährte einen Flug nach Málaga gebucht. Dabei ging die Golfreisetasche der Frau verloren, in die auch ihr Partner seine Golfausrüstung gepackt hatte. Die Klägerin erhielt 232 Euro, forderte aber außerdem Geld für den Verlust der Golfausrüstung ihres Lebensgefährten.

Die Richter gaben ihr Recht. Der Gepäckschein sei dafür nicht notwendig. Entscheidend sei, dass der Reisende tatsächlich Gepäck in die Obhut der Fluggesellschaft gegeben hat. Und das sei auch der Fall, wenn Mitreisende das Gepäck aufgeben. Auch wenn diese bereits die höchstmögliche Entschädigung gemäß des Montrealer Übereinkommens erhalten haben, steht dem Geschädigten eine eigene Entschädigung zu. Der Reisende muss aber nachweisen, dass das verlorene Gepäck ihm gehörte - und die Höhe des Schadens belegen.  

Stand: 12.08.2011 - 9:03 AM Uhr

Quelle: dpa

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