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Artikel vom 01.10.2008

Abschuss gekaperter Flugzeuge in Polen verfassungswidrig

Gerichtsurteil

Das polnische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Abschuss einer von Terroristen gekaperten Passagiermaschine für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelung sei mit dem Verfassungsgebot des Lebensschutzes und der Menschenwürde nicht vereinbar, erklärten die Richter am Dienstag in Warschau. Die Vorschrift sei ungenau gewesen und habe den Staatsorganen zu weiten Handlungsspielraum gegeben, so das Gericht. Ein wirksamer Kampf gegen den Terrorismus sei auch ohne solche Eingriffe in die Menschenrechte möglich.

Das nach den Terroranschlägen in den USA 2001 verabschiedete Gesetz räumte dem Verteidigungsminister das Recht ein, die Zerstörung eines von Terroristen entführten Flugzeugs anzuordnen. Gegen diese Vorschrift hatte der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Lech Gardocki, geklagt.

Stand: 01.10.2008 - 1:05 PM Uhr

Quelle: dpa

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