Artikel vom 30.08.2010 0
Staatsrechtler verwirft Luftverkehrsabgabe
© dpa /J. Woitas
Beladung einer Antonov 124 der Volga-Dnepr am Flughafen Leipzig/Halle
Die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrsabgabe verstößt einem Gutachten zufolge gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis komme der Berliner Staats- und Umweltrechtler Michael Kloepfer im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz, berichtete das Magazin «Der Spiegel».
Kloepfer zufolge ist die Steuer auf Flugtickets gleich aus mehreren Gründen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Einerseits würden kürzere Flüge «im Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet als Flüge auf Langstrecken». Andererseits sei die geplante Steuerbefreiung von Frachtflügen unerlaubte Beihilfe und verstoße damit gegen europäisches Recht.
Die Luftverkehrsabgabe ist Teil des Sparpakets von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und soll dem Bund jährlich rund eine Milliarde Euro bringen. Dazu soll ab 2011 ein dreistufiger Aufschlag zwischen 8 und 45 Euro erhoben werden.
Stand: 30.08.2010 - 5:34 PM Uhr
Quelle: ddp
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