Artikel vom 20.10.2009 0
Nachtflugregelung am BBI steht fest
Bis zu 103 Flüge in Randzeiten
© BDF
Endanflug in der Dämmerung.
Am künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld könnte es in Spitzenzeiten bis zu 103 Flugbewegungen pro Nacht geben. Das sieht ein Planergänzungsbeschluss zum Lärmschutzkonzept vor, den Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) am Dienstag in Potsdam vorstellte. Demnach könnte es im Jahr 2023 durchschnittlich 77 Flugbewegungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geben. Allerdings soll zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ein weitgehendes Flugverbot gelten.
Flüge in Randzeiten im öffentlichen Interesse
Laut Dellmann sollen in der Kernzeit der Nacht von 0.00 bis 5.00 Uhr außer Post- und Regierungsmaschinen keine Flugzeuge landen oder starten. In den sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr werden jedoch Flüge zugelassen. Für die Zeiten jeweils eine Stunde vor und nach der Kernzeit sollen die Airlines Kontingente erhalten, um die Zahl der Flüge möglichst gering zu halten. In der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr dürfen die Airlines jedoch uneingeschränkt fliegen. Die Prognose für das Jahr 2023 geht von durchschnittlich 44 Flügen in dieser Stunde aus. Die Kapazität des BBI würde sogar 80 Flüge je Stunde ermöglichen. Dellmann sagte, in den Randzeiten gebe es einen begründeten Bedarf für Flüge. Er gehe davon aus, dass die Regelungen vor Gericht Bestand haben. Falls es Klagen dagegen gebe, werde erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.
In den verkehrsreichsten sechs Monaten des Jahres wird der Durchschnitt mit 84 Flugbewegungen pro Nacht beziffert. In «typischen Spitzen» wie zu Beginn der Sommerferien könnte die Zahl bis auf 103 wachsen. Derzeit zählen die Flughäfen Tegel und Schönefeld durchschnittlich 42,5 Flüge je Nacht. Gab es im gesamten Jahr 2008 noch gut 17.000 Nachtflüge an den Berliner Airports, werden es 2023 am BBI allein in den Randzeiten rund 28.000 sein.
Mehr Lärmschutzmaßnahmen
Aus Sicht der Planungsbehörde überwiegen in den Randzeiten die öffentlichen Interessen die Lärmschutzbelange der Anwohner. Dellmann sagte, den Menschen werde Lärm zugemutet. Doch würden gerichtliche Vorgaben eingehalten. So sehe der Plan auch weitere Verbesserungen beim Lärmschutz vor. Zudem dürfe in der gesamten Nachtzeit der Airport nur mit lärmarmen Flugzeugen verlassen oder angesteuert werden.
Der Minister wies darauf hin, dass es derzeit noch einen uneingeschränkten 24-Stunden-Flugbetrieb in Schönefeld gebe. Mit dem Flugverbot in der Kernzeit verbessere sich die Situation für die Anwohner. Würden in dieser Zeit jetzt durchschnittlich neun Flüge je Nacht gezählt, seien es 2023 lediglich noch drei.
Flughafensprecher Ralf Kunkel ergänzte, die zusätzlichen Maßnahmen zum Schallschutzprogramm kosteten rund 30 Millionen Euro. Insgesamt würden nun 140 Millionen Euro gezahlt. Dellmann erläuterte, einerseits seien 470 zusätzliche Wohneinheiten in das Schallschutzprogramm aufgenommen worden. Andererseits sei das Gebiet, in denen Anwohner mit Außenwohnbereichen wie Balkonen entschädigt werden, von 27 auf 50 Quadratkilometer erweitert worden. Damit erhielten 16.500 statt nur 4400 Betroffene einen Ausgleich für Lärmbelastungen.
Langfristige Entwicklungshemmnisse befürchtet
Flughafensprecher Kunkel begrüßte die Klarheit, die der Beschluss liefere, kritisierte jedoch auch langfristige Entwicklungshemmnisse. Ähnlich äußerte sich auch Thomas Haagensen, easyJet-Geschäftsführer Deutschland.
Bis 2023 räumt der Planbeschluss nach Ansicht von Kunkel dem Flughafen ausreichend Wachstumschancen ein. Mittelfristig sei der Beschluss eine gute Lösung. Langfristig jedoch werde die «strikte Deckelung» bei den Nachtflügen ein weiteres Wachstum des Airports behindern. Derartige Bedenken äußerte auch der Flughafenverband ADV. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel erklärte: „In spätestens zehn Jahren wird die Nachfrage an Flugbewegungen die künstliche Deckelung überschreiten. Das Wachstum wird ausgebremst. Andere Standorte - vor allem im Ausland - werden anschließend den wachsenden Kuchen im Luftverkehr unter sich aufteilen.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 den Bau des BBI in Schönefeld unter Auflagen genehmigt. Dazu gehörten ein Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und Vorgaben für die Randzeiten. Aufgrund des Urteils führte das Ministerium das ergänzende Planverfahren durch.
Mehr Informationen zum Thema:
Stand: 20.10.2009 - 6:20 PM Uhr
Quelle: ddp, airliners.de
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