Artikel vom 10.07.2009
Bundesrat billigt Flugsicherungsreform
Vorraussetzung für Single European Sky
Die Überwachung des Luftverkehrs über Deutschland kann künftig von der bundeseigenen Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) an ausländische Flugsicherungs-Organisationen delegiert werden. Die Regelung ist Bestandteil der am Freitag vom Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit gebilligten Reform der deutschen Flugsicherung.
Im Mai hatte der Bundestag eine entsprechende Grundgesetz-Änderung verabschiedet. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Flugsicherung, wie sie etwa im Südwesten Deutschlands schon teilweise praktiziert wird, erhält dadurch eine verbesserte rechtliche Grundlage.
Durch eine verstärkte Kooperation sollen direktere Routings ermöglicht werden, was den Kerosinverbrauch senkt und damit den Ausstoß von Treibhausgasen vermindert.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sagte, die bisherige Zersplitterung der Flugsicherung müsse beendet werden. «Der Himmel kennt keine Grenzen, bei der Flugsicherung am Boden herrscht aber Kleinstaaterei.»
Die jetzt beschlossene Reform bringe einen Schub für einen einheitlichen europäischen Luftraum und mache den Luftverkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßten die Entscheidung.
Anders als geplant wird die DFS nicht privatisiert. Diese Regelung war im Jahr 2006 von Bundespräsident Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt worden.
Stand: 10.07.2009 - 3:19 PM Uhr
Quelle: dpa
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