Artikel vom 24.08.2009 0

ADV fordert Revision beim Bundesverwaltungsgericht

Nach VGH-Beschluss zu Frankfurt-Nachtflügen

Der Flughafenverband ADV hat das Land Hessen aufgefordert, nach dem VGH-Beschluss zur Nachtflugbeschränkung im Zuge eines Ausbaus am Flughafen Frankfurt vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Im hessischen Landtag ist derweil ein Parteienzwist über das Urteil ausgebrochen.

Die geplante Landebahn Nord-West in Frankfurt. - © © Fraport -

Die geplante Landebahn Nord-West in Frankfurt.

Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und zur Nachtflugregelung hat der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) das Land Hessen aufgefordert, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zu überprüfen, hätten die Kasseler Richter dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. Gleichzeitig zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche Begründung des VGH an.

In ihrer vorläufigen rechtlichen Einschätzung kritisieren die Rechtsexperten des Flughafenverbandes vor allem die unveränderte Bezugnahme des Gerichtes auf den Hessischen Landesentwicklungsplan. Aus einer hessischen Rechtsnorm kann nach Auffassung des ADV keine Abwägungsdirektive abgeleitet werden, die über Bundesgesetzen steht. Landesrecht kann nicht Bundesrecht brechen.

Eine derartige Interpretation hätte gravierende Folgen für das gesamte deutsche Planungsrecht und die deutsche Flughafenlandschaft, erklärt Beisel und betont: „Deshalb ist die weitergehende Überprüfung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch das Land Hessen geboten und unumgänglich.“

Aus Sicht der ADV könnte das VGH-Urteil weitreichende Konsequenzen für alle Flughäfen haben. Wenn Deutschland künftig auf der Karte des Weltluftverkehrs eine Rolle spielen möchte, dann müssen die Flughäfen auch zeitgemäß – bei Bedarf auch nachts - genutzt werden dürfen.

Zudem verweist der Flughafenverband ADV auf das unlängst erlassene Fluglärmgesetz. Die in der Schallschutzverordnung bestimmten rechtlichen Regelungen gewährleisten einen sehr weitgehenden Schutz der Wohnbevölkerung gerade für die Nachtstunden.

Im hessischen Landtag ist unterdessen ein Parteienzwist über das Nachtflugverbot ausgebrochen. SPD, Grüne und Linke fordern zum Verzicht einer Revision auf, während CDU und FDP Kritik an dieser Position üben. Die Regierungsfraktion will zunächst die Begründung des VGH-Urteils abwarten, bevor man weitere Schritte unternimmt. Dies kann noch einige Wochen dauern.

Stand: 24.08.2009 - 4:28 PM Uhr

Quelle: ADV, dpa

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