München: Gepfändete Boeing darf abheben

20.07.2011 - 15:56 0 Kommentare

Das Landgericht Landshut hat die gepfändete Boeing 737 des thailändischen Kronprinzen gegen eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro freigeben. Ausschlaggebend für die Entscheidung war eine eidesstattliche Versicherung, dass die Maschine dem Kronprinzen und nicht dem Staat gehört.

Gegen Zahlung einer Kaution darf Thailands Kronprinz mit seinem in München gepfändeten Flugzeug wieder abheben. Die Boeing 737 werde freigegeben, wenn Prinz Maha Vajiralongkorn eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro hinterlegt, entschied das Landgericht Landshut am Mittwoch.

Der Insolvenzverwalter des Augsburger Baukonzerns Walter Bau hatte die Maschine vergangene Woche auf dem Münchner Flughafen festgesetzt, um eine millionenschwere Altforderung gegenüber dem Land Thailand einzutreiben. Die Nacht- und Nebelaktion verärgerte die thailändische Regierung, nach deren Angaben der Jet zum Privatbesitz der Königlichen Hoheit zählt.

Der Vizepräsident der Gerichts, Christoph Fellner, erklärte, vorgelegte Dokumente wie eine eidesstattliche Versicherung der thailändischen Luftfahrtbehörde ließen vermuten, dass der Prinz der Eigentümer der Maschine sei. Da dies noch nicht zweifelsfrei geklärt sei, könne auf die Sicherheitsleistung nicht verzichtet werden, die sich am Schätzwert des Flugzeugs orientiere.

Endgültige Klarheit über die Eigentumsverhältnisse soll in einem Hauptsacheverfahren geschaffen werden. Für dieses werde es frühestens in der zweiten Augusthälfte einen Termin geben, hieß es.

Kronprinzen-Jet am Boden

Fellner stellte klar, dass die Boeing solange am Boden versiegelt bleibe, bis die Sicherheitsleistung eingegangen ist. Diese werde, sofern der Prinz zahlen wolle, vermutlich in Form einer Bankbürgschaft erbracht. Das werde auch bei ihm einen Tag dauern, sagte Fellner. Ein Sprecher des Münchner Flughafens bestätigte am Mittwochnachmittag, dass das Flugzeug noch am Boden stehe.

Außenminister Kasit Piromya war vor wenigen Tagen nach Deutschland gereist, um die Freigabe des Jets zu erwirken. Das Außenministerium in Berlin bedauerte die Unannehmlichkeiten für den Prinzen, verwies aber auf die Unabhängigkeit der deutschen Justiz.

Die Anfänge des Rechtsstreits liegen 20 Jahre zurück. Damals hatte sich der 2001 mit der Walter Bau fusionierte Baukonzern DYWIDAG am Bau einer Autobahn in Bangkok beteiligt. Wegen angeblicher Vertragsverstöße der thailändischen Regierung machte 2007 die bereits insolvente Walter Bau Schadenersatzansprüche von mehr als 30 Millionen Euro geltend.

Von: dapd
Interessant? Beitrag weiterempfehlen:
Artikel empfehlen

Angebote zum Thema: Anzeige schalten