Artikel vom 30.08.2010
Qatar Airways bald nach Stuttgart?
Weitere Verkehrsrechte für Deutschland
Qatar Airways wird die Anzahl ihrer wöchentlichen Flüge nach Deutschland von derzeit 21 (plus sieben provisorische) auf 35 Flüge steigern. Das ist das Ergebnis der jüngsten Gespräche zwischen der Qatar Civil Aviation Authority (QCAA) und dem Luftfahrtbundesamt. Beide Seiten hatten sich in Doha zu zweitägigen Gesprächen eingefunden.
Das neue Abkommen stelle eine Erweiterung der 1996 unterzeichneten Verträge dar, hieß es. Die jüngste Ergänzung wurde von Abdul Aziz al-Noaimi, QCAA Chairman, und Hartmut Spickemann, stellvertretender Generaldirektor des Luftfahrtbundesamts, unterzeichnet.
Qatar Airways prüft derzeit, ob sie die neu erteilten Flugfrequenzen für eine neue tägliche Verbindung nach Stuttgart nutzt oder die bestehenden täglichen Flüge nach München auf zwei Flüge pro Tag steigert, wie airliners.de erfuhr.
Der Konkurrent Emirates strebt schon seit längerem neue Verkehrsrechte für Deutschland an. So will sie neben Stuttgart auch nach Berlin fliegen. Die bilateralen Verkehrsrechte zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland sind jedoch anders gestaltet. Während Qatar Airways freie Wahl bei den Zielen in Deutschland hat, sind die Rechte der Emirates derzeit auf Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg beschränkt. Mit Ausnahme von Hamburg bedient Emirates all ihre deutschen Ziele jeweils zwei Mal täglich. Somit gibt es insgesamt 49 Flüge pro Woche zwischen Dubai und Deutschland seitens Emirates.
Emirates müsste eines der jetzigen Ziele aufgeben, um Berlin oder Stuttgart anfliegen zu können. Das lehnt die Airline ab. Im November 2009 gab es dann neuen Zündstoff in der Debatte: Deutschland hat Emirates den Verkauf von besonders preiswerten Flugtickets auf bestimmten Strecken und Buchungsklassen verboten. Das Bundesamt für Güterverkehr beruft sich dabei ebenfalls auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen. Die Preishoheit auf bestimmten Strecken zwischen Deutschland und Nicht-EU-Zielen solle «vornehmlich den designierten Luftfahrtunternehmen einschließlich den Luftfahrtunternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten sein», heißt es in dem Brief. Das Amt greife ein, wenn es eine «Marktstörung» sehe.
Stand: 30.08.2010 - 12:34 PM Uhr
Quelle: airliners.de
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