Artikel vom 15.02.2012 0
Gericht: Lufthansa darf Leih-Stewardessen rekrutieren
© dpa /Maurizio Gambarini
Ein Besatzungsmitglied posiert am 19. Mai 2010 am Airbus-Standort in Hamburg vor der Auslieferung des ersten Airbus A380 für die Lufthansa in der Economy Class.
Die Lufthansa kann ihre umstrittenen Pläne zum Einsatz von Leih-Stewardessen vorerst weiterverfolgen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Mittwoch einen Antrag der Lufthansa-Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung ab. Mitbestimmungsrechte des Gremiums seien derzeit nicht verletzt, erklärte das Gericht. Die Personalvertretung wollte dem Unternehmen untersagen lassen, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen. Das Arbeitnehmergremium will gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.
Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen. Berlin könne zudem Vorbild für andere Stützpunkte werden. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung schon begonnen. Mitarbeiter wurden laut Lufthansa aber noch nicht ausgewählt.
Das Arbeitnehmergremium sieht in der Zusammenarbeit mit «Aviation Power», einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Die Personalvertretung beruft sich auf einen Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Lufthansa zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben.
Der Anwalt der Personalvertretung, Frank Martin, sprach von einem eklatanten Rechtsverstoß. Die Planung laufe schon seit Monaten, bisher sei die Personalvertretung aber nicht ausreichend informiert worden. Bestimmte Fragen wie Ausbildungsstandards seien mitbestimmungspflichtig. Martin warnte davor, dass es bei den Flügen künftig Mitarbeiter der «Lufthansa Klassik» und der «Lufthansa Light» mit unterschiedlicher Ausbildung geben könnte. «Die Sicherheitsstandards bei der Lufthansa sind sehr hoch und sollten es auch bleiben», sagte Personalratsvorsitzender Alexander Behrens. Eine Lufthansa-Vertreterin argumentierte hingegen, es gebe Fragen, die derzeit noch gar nicht beantwortet werden könnten.
Weil sich die Personalvertretung nicht ausreichend unterrichtet fühlt, hat sie zudem einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Sie will damit ihren Informationsanspruch durchsetzen. Das Arbeitsgericht Frankfurt will darüber am 22. Februar verhandeln.
Die Lufthansa wirbt ungeachtet juristischer Auseinandersetzungen weiter Leiharbeiter als Flugbegleiter für die künftigen Berlin-Flüge. Der Personalvermittler Aviation Power lädt an diesem Donnerstag in Berlin zu einem Bewerbertag für 240 Flugbegleiterstellen. Laut Lufthansa gibt es schon 2.300 Bewerbungen, gut 100 Kandidaten haben demnach die Eingangsuntersuchungen schon erfolgreich absolviert. Am 1. März sollen die Kurse beginnen.
Recruiting Day am Donnerstag
Laut Lufthansa werden die Flugbegleiter bei der Aviation Power GmbH unbefristet angestellt und zunächst für zwei Jahre zur Lufthansa entsandt. Während dieser Zeit erhielten die Beschäftigten ein Einstiegsgehalt wie die festen Lufthansa-Flugbegleiter, das bei 1700 bis 1800 Euro brutto liege, wie ein Sprecher sagte. Die Leihkräfte müssten dafür aber neun Prozent länger arbeiten. «Das ist die Ersparnis, die wir brauchen, um im Berliner Markt zu bestehen.»
Lufthansa Recruiting Day am 16.2.2012 von 8-18 Uhr im NH Hotel, Friedrichstr. 96 in Berlin-Mitte.
Stand: 15.02.2012 - 5:40 PM Uhr
Quelle: dpa, airliners.de
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