Artikel vom 30.10.2009 0

Arbeitsgericht untersagt gemeinsamen Easyjet-Betriebsrat

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei der Airline Easyjet für das Bodenpersonal und im Flugbetrieb untersagt. Wie es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil hieß, hoben die Richter damit die Entscheidung der Vorinstanz auf.

EasyJet-Flugzeuge in Berlin-Sch - © © AirTeamImages.com -

EasyJet-Flugzeuge in Berlin-Sch

Nach § 117 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer eine Personalvertretung nur durch Tarifvertrag errichtet werden. Ein derartiger Vertrag sei nicht abgeschlossen worden.

Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Angaben zufolge angenommen, die Regelung des BetrVG stehe aufgrund europarechtskonformer Auslegung der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen.

Im August hatte "Der Spiegel" berichtet, dass die Mitarbeiter zur Durchsetzung verbesserter Arbeitsbedingungen am deutschen Standort Berlin-Schönefeld erstmals einen Betriebsrat wählen wollen. Derzeit arbeiteten die EasyJet-Angestellten in Deutschland noch nach englischen Verträgen. Diese sollten zum Januar 2010 aber auf deutsche Arbeitsverträge umgestellt werden.

Stand: 30.10.2009 - 4:56 PM Uhr

Quelle: ddp

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