Artikel vom 30.10.2008
EU-Gesetz verbietet Lockangebote
Mehr Transparenz bei Ticketpreisen
Die EU-Verordnung gilt nicht nur für Werbeanzeigen, sondern auch für das Internet. Die EU will die Ticketpreise für im Internet gebuchte Flüge übersichtlicher und vergleichbarer machen. Vor allem Billig-Airlines werden von Verbraucherschützern wegen ihrer Werbepraxis kritisiert. So können Flüge, die auf den ersten Blick für wenige Euro angeboten werden, oftmals am Ende wesentlich mehr kosten, wenn beispielsweise noch Steuern oder Flughafengebühren dazu kommen. Erst am Ende der Buchung erfuhr der Kunde den Gesamtpreis.Der neuen Verordnung zufolge dürfen die zusätzlichen Kosten jetzt nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Zudem muss nun auch die Rechnung detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informieren.
Außerdem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Zusatzgebühren in Rechnung stellen. Dies bedeutet, dass auf der Internetseite Buchungsoptionen wie beispielsweise eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht bereits markiert sein dürfen. Möchte der Reisende solch eine Versicherung in Anspruch nehmen, muss er dem ausdrücklich zustimmen.
Die Verordnung gilt für alle Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Fluggesellschaften aus Drittstaaten sind davon nicht betroffen. Die EU-Kommission will regelmäßig überprüfen, ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten.
Stand: 30.10.2008 - 4:38 PM Uhr
Quelle: AFP, dpa
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