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Artikel vom 25.08.2010

TÜV Nord prüft Emissionsberichte

Der Prüfungsdienstleister TÜV Nord hat sein Portfolio erweitert und bietet Flugzeugbetreibern die Verifizierung ihrer Emissions- und Tonnenkilometerberichte an. Sie sind die Grundlage für den Emissionshandel innerhalb der EU ab 2012.

Airbus A320-200 - © © AirTeamImages.com - HAMFive

Airbus A320-200

TÜV NORD baut sein Engagement im Bereich des Klimaschutzes weiter aus. Der Prüfungsdienstleister TÜV Nord CERT Umweltgutachter bietet Luftfahrzeugbetreibern die Möglichkeit, Emissions- und Tonnenkilometerberichte verifizieren zu lassen. Die Vorlage von Emissionsberichten ist seit diesem Jahr für alle Luftfahrzeugbetreiber vorgeschrieben.

Die Berichte gelten als Grundlage für die 2012 beginnende Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union. In Zukunft müssen Luftfahrzeugbetreiber für jede emittierte Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Das heißt, sie dürfen nur noch die Menge Kohlendioxid an die Umwelt abgeben, zu der sie mit CO2-Emissionszertifikaten berechtigt sind. Sie sind gehalten, Emissionsberichte zu erstellen, die durch eine unabhängige und neutrale Institution wie TÜV Nord überprüft werden müssen.

Dr. Ortrun Janson-Mundel von TÜV Nord CERT Umweltgutachter: „Der Klimawandel wird auch in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen sein. Als unabhängige Prüforganisation sind wir schon jetzt ein weltweit gefragter Partner. TÜV Nord CERT verfügt über große Erfahrung in der Zertifizierung von Emissionsberichten am Boden – das ist die Grundlage für kompetente Beurteilungen auch im Flugverkehr.“

Im Competence Center Aviation bündelt TÜV Nord alle Kompetenzen zum Thema „Aviation.“ Damit verbunden ist ein hohes Verständnis für Abläufe und Anforderungen bei Luftfahrzeugbetreibern, vor allem bei technischen Fragestellungen und Umweltbelangen. „Damit können wir beides bieten“, so Dr. Janson-Mundel abschließend. „Vorteile aus der langjährigen Erfahrung im Emissionshandel sowie eine auf die Kunden zugeschnittene Luftfahrt- und Airlinekompetenz.“

Die Fluggesellschaften müssen ihre Emissionsberichte für das laufende Jahr bis spätestens 31. März 2011 prüfen lassen und der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorlegen.

Stand: 25.08.2010 - 5:42 PM Uhr

Quelle: TÜV Nord

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