Fokker 50 im Endanflug © AirTeamImages.com /Jan Ostrowski
Neun Jahre nach dem Absturz einer Luxair-Maschine mit 20 Toten hat die Staatsanwaltschaft am Bezirksgericht von Luxemburg-Stadt eine Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung für den Piloten gefordert. Der heute 36-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung, der Körperverletzung sowie Verstößen gegen Flugverkehrsregelungen schuldig gemacht, argumentierte die Anklagebehörde am Mittwoch zum Abschluss ihres dreitägigen Plädoyers.
Für einen leitenden Techniker forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre, für zwei Mechaniker jeweils 18 Monate Haft auf Bewährung. Außerdem forderte der Staatsanwalt für alle vier Angeklagten Geldstrafen in nicht genannter Höhe. Drei ebenfalls angeklagte Luxair-Direktoren sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hingegen freizusprechen.
Die Aussetzung der geforderten Haftstrafen zur Bewährung wurde mit der langen Verfahrensdauer von neun Jahren begründet. "Es geht hier auch um Menschen, die in den vergangenen Jahren ein neues Leben begonnen haben", sagte der Staatsanwalt.
Fehlerhafter Schubhebel hätte ausgetauscht werden müssen
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind bei dem Unglück den Flugfehlern des Piloten weitere Fehler von Luxair-Angestellten vorausgegangen. Der Pilot habe sich nach nicht an die vorgeschriebenen Flugvorschriften gehalten und die Techniker hätten es unterlassen, eine bereits vom Hersteller monierte, fehlerhafte Sicherheitseinrichtung in der Steuerung der Schubhebel der später abgestürzten Fokker-Maschine auszuwechseln. Das sei unterblieben, obwohl bekannt gewesen sei, dass dieser Fehler zu Abstürzen führen könne, was in diesem Fall auch eingetreten sei.
Bei dem Unglück am 6. November 2002 war eine aus Berlin kommende Luxair-Maschine kurz vor dem Flughafen von Luxemburg-Stadt auf einem Feld nahe Niederanven zerschellt. 20 der 22 Insassen starben, darunter 15 Deutsche. Nur der Pilot und ein französischer Passagier überlebten den Absturz. Es war der bis heute schlimmste Flugzeugunfall in der Geschichte Luxemburgs.
Nach langjährigen Ermittlungen und zahlreichen Einsprüchen und Befangenheitsanträgen war der Prozess schließlich am 10. Oktober dieses Jahres eröffnet worden. Seit insgesamt drei Wochen bereits dauern die Plädoyers an. Die Verteidigung hat dabei Freispruch für alle sieben Angeklagten gefordert. Die als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen der Absturzopfer verlangen Entschädigungszahlungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro.
Termin für Urteilsverkündung noch offen
Nach dem heutigen Abschluss der Plädoyers wird der Prozess am Donnerstag (8. Dezember, 14.15 Uhr) mit einem letzten Termin fortgesetzt, bei dem noch einmal ein zuvor erkrankter Anwalt der Nebenklage zu Wort kommt. Zudem soll in dieser Sitzung voraussichtlich auch der Termin der Urteilsverkündung bekannt gegeben werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers, könne dies allerdings einige Wochen dauern, da in Luxemburg das Urteil bei der Verkündung auch in schriftlicher Form vorliegen muss.
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