Artikel vom 23.01.2012 0

Woche der Entscheidung für Berliner Flugrouten

Der Tag der Festlegung naht. In dieser Woche wird das zuständige Bundesaufsichtsamt über die Flugrouten für den neuen Berliner Flughafen entscheiden. Die Bekanntgabe soll bereits am Donnerstag und nicht erst, wie ursprünglich geplant, am kommenden Montag erfolgen.

Nächtlicher Anflug auf den Flughafen Berlin-Schönefeld - © © dpa - Patrick Pleul

Nächtlicher Anflug auf den Flughafen Berlin-Schönefeld

Für die Anwohner und den Betreiber des neuen Berliner Flughafens ist es die Woche der Entscheidung. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) will bis Donnerstag (26.1.) die Flugrouten für den Hauptstadtflughafen in Schönefeld festlegen, der am 3. Juni eröffnet werden soll. Das BAF wird auch bereits an diesem Donnerstag in Berlin seine Entscheidung bekanntgeben. Das Amt teilte am Montag mit, dass der «Prüfungs- und Abwägungsprozess für die Flugverfahren abgeschlossen ist». Die Routen sollen in einer Pressekonferenz vorgestellt werden. Bisher war damit für den 30. Januar gerechnet worden.

Seit Herbst 2010 wird über die Pläne für die An- und Abflüge gestritten. Damals legte die Deutsche Flugsicherung (DFS) Routenvorschläge vor, die teils deutlich von der ersten Vorlage abwichen. So sollten Regionen im Südosten und Südwesten Berlins Fluglärm ausgesetzt sein, die zuvor nicht damit gerechnet hatten. Das provozierte den Protest in den betroffenen Gemeinden.

Im Juli 2011 korrigierte die Flugsicherung die Routenplanung in wichtigen Punkten. Der größte Teil der Maschinen soll demnach von der Nordbahn südlich an Potsdam vorbei nach Westen fliegen. Seither ist aber die ebenso vorgesehene Flugroute über den Berliner Müggelsee besonders umstritten. Es gab zahlreiche Demonstrationen dagegen.

Zuletzt erregte ein Lärmgutachten des Umweltbundesamtes (UBA) Aufsehen. Es hält die bisherigen Flugrouten-Pläne für unzureichend. Die Behörde schlägt vor, tagsüber nicht über den Wannsee zu fliegen und den Weg über die Gosener Wiesen als Alternative zur umstrittenen Müggelsee-Route zu prüfen.

Das Umweltbundesamt, das bei den Routen beraten darf, aber nicht entscheiden kann, wiederholte zudem seine Empfehlung, Flüge zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr zu untersagen. Ein solches Nachtflugverbot hat das Bundesverwaltungsgericht aber bereits verworfen. Hoffnung macht den bald lärmgeplagten Anwohnern die Zusage des Bundesverkehrsministeriums, die Flugrouten ein Jahr zu testen und dann wenn nötig zu ändern.  

Stand: 23.01.2012 - 9:30 AM Uhr

Quelle: dpa

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