Artikel vom 16.12.2011 0

BER: Kirchen und Land suchen Lärmschutzeinigung

Die Klagen zweier Kirchengemeinden gegen Lärmbelastung durch den künftigen Hauptstadtflughafen sollen durch einen Vergleich erledigt werden. Werden beide Seiten nicht einig, verkündet das Bundesverwaltungsgericht im Februar seine Entscheidung.

Silhouette eines Flugzeugs im Landeanflug - © © dpa - Robert Schlesinger

Silhouette eines Flugzeugs im Landeanflug

Das Land Brandenburg und zwei Gemeinden wollen sich beim Lärmschutz für Kirchen außergerichtlich verständigen. Wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig mitteilte, einigten sich das Gericht sowie die Kirchengemeinden von Schulzendorf-Waltersdorf und Blankenfelde sowie das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft darauf, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Dazu sei nun bis Ende Januar Gelegenheit, hieß es.

Die Kirchengemeinden von Schulzendorf-Waltersdorf und Blankenfelde verlangen Lärmschutzmaßnahmen für die Dorfkirchen. Außerdem seien Pfarrhäuser und ein Gemeindezentrum vom Fluglärm betroffen und müssten ebenfalls einem weiteren Schutz unterzogen werden. Schwierig gestaltete sich in der mündlichen Verhandlung die Frage, inwiefern es für einen betroffenen Friedhof ebenfalls Schallschutzmaßnahmen geben könnte. Zudem wurde darüber diskutiert, ob auf dem Friedhof eine Lautsprecheranlage installiert werden kann, um auch bei Flugbetrieb Bestattungsfeiern durchführen zu können.

Nach Angaben des Klägeranwalts Alexander von Aretin gelang es nicht, vor Gericht einen Vergleich auszuhandeln, wie es beide Seiten auch schon in den Wochen zuvor versucht hatten. Die Gemeinden sprächen nun vor allem direkt mit der Flughafengesellschaft. Der Streit berühre eine Grundsatzfrage: Haben Kirchengemeinden aufgrund des Grundsatzes der freien Religionsausübung einen höheren Lärmschutzanspruch als Menschen in normalen Wohnsiedlungen? Das Ministerium sieht die Klagen als unbegründet an. Die Gotteshäuser seien wenig von Fluglärm betroffen, außerdem reichten die geltenden Schutzauflagen für sie aus.

Die Gemeinden hatten jedoch nicht nur auf Lärmschutzmaßnahmen geklagt, sondern wollten auch erreichen, dass der Flugbetrieb an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt werden solle. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel ließ jedoch erkennen, dass die Chancen auf Erfolg hier relativ gering sein dürften. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht hätten bereits entschieden, dass die Sonn- und Feiertagsruhe zwar grundsätzlich einzuhalten sei, die Bürger aber auch das Recht auf Mobilität hätten, wozu auch Flugreisen zählten. Zudem habe das Infrastrukturministerium bei der Planfeststellung für den Hauptstadtflughafen bereits Einschränkungen des Übungs- und Probeflugverkehrs zu diesen Zeiten verfügt.

Die Vertreter der Gemeinden und des Ministeriums können laut Gericht nun den Vergleichsvorschlag diskutieren, über dessen Details nichts mitgeteilt wurde. Sollte sich kein Widerspruch regen, könnte der Vergleich zustande kommen. Für den Fall, dass die Beteiligten sich nicht einigen können, wurde für den 9. Februar 2012 eine Entscheidung des Gerichts angekündigt.  

Stand: 16.12.2011 - 9:53 AM Uhr

Quelle: dpa, dapd

Empfehlen:

Anzeigen

Kommentare
Es gelten die Forenregeln und Nutzungsbedingungen

mit Unterstützung durch Disqus
Aktuell kommentiert
Powered by Disqus