Artikel vom 30.11.2011 0

FRA: Flugsicherung verspricht mehr Lärmschutz Südumfliegung

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will den Lärmschutz für die Rhein-Main-Gebiet verbessern. Von diesem Donnerstag an sollen Maschinen auf der sogenannten Südumfliegung erst ab einer größeren Höhe als bislang die Erlaubnis erhalten, von der Route abzuweichen.

Verkehrsflugzeug in Reiseflughöhe - © © DLR -

Verkehrsflugzeug in Reiseflughöhe

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) teilte am Mittwoch mit, dass eine neue Anordnung für die sogenannte Südumfliegung den Lärmschutz im Rhein-Main-Gebiet verbessere. Die am Donnerstag (1. Dezember) in Kraft tretende Neuerung sieht vor, dass Abflüge länger als bisher auf der vorgegeben Route bleiben müssen. Dadurch werde eine weite Streuung der Abflüge und damit auch des Lärms über Ballungszentren vermieden, insbesondere im Raum Rüsselsheim.

Bisher durften die Routen abfliegender Maschinen ab einer Höhe von gut 1.800 Metern freigegeben werden. Mit der neuen Regel darf dies nicht vor einem Punkt passieren, der etwa zwei Kilometer westlich des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim liegt. Dort haben die meisten Abflüge eine Höhe von mehr als 2.100 Metern erreicht.

Die Fluglärmkommission zeigte sich von der Ankündigung wenig begeistert. Es handele sich dabei nicht um eine Verbesserung in Sachen Fluglärm, sondern es werde jetzt lediglich umgesetzt, was ursprünglich beschlossen worden war, sagte der Vorsitzende der Kommission, Thomas Jühe.

Die DFS hatte zugesagt, nach der Inbetriebnahme der umstrittenen Nordwest-Landebahn zu prüfen, ob der Lärmschutz verbessert werden kann. Seit Ende Oktober müssen am Frankfurter Flughafen startende Maschinen auf dem Weg nach Norden erst eine Schleife nach Süden fliegen, um durchstartenden Jets auf der neuen Nordwest-Landebahn nicht in die Quere zu kommen.

Unterdessen teilten der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) und der rheinland-pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) mit, dass sie eine gemeinsame Bundesratsinitiative starten wollen: «Wir werden darauf hinwirken, dass der Lärmschutz bei der Gestaltung von Flugverfahren und im praktischen Flugbetrieb verbessert wird.» Für Luftverkehrsrecht sei der Bund zuständig, deshalb führe der Weg zu einer Lösung über Berlin.

Stand: 30.11.2011 - 5:42 PM Uhr

Quelle: dpa, dapd

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