Eine Passagiermaschine setzt zur Landung auf der Nordwest-Landebahn des Flughafens Frankfurt/M. an. © dpa /Boris Roessler
Der Weg für die Verfassungsbeschwerden gegen den Frankfurter Flughafenausbau ist frei. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind alle Verfahren zu Ende gegangen. Zuletzt wies das Gericht fünf Anhörungsrügen gegen sein Urteil vom April zurück, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Bier auf Anfrage am Mittwoch in Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Ausbau für zulässig erklärt, zugleich aber ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr bestätigt. Gegen dieses Urteil lagen Anfang Oktober vier Verfassungsbeschwerden vor. Bevor das Verfahren in Karlsruhe jedoch richtig beginnen kann, musste das Bundesverwaltungsgericht über Anhörungsrügen gegen sein Urteil entscheiden. Zwei der Rügen hätten Privatleute eingereicht, die übrigen die Städte Mörfelden-Walldorf und Offenbach sowie das Klinikum Offenbach.
Dabei sollte geklärt werden, ob alle Seiten rechtliches Gehör fanden. Bemängelt wurde etwa, dass im Flughafen-Urteil nicht ausreichend die Gesundheitsgefahren von Fluglärm berücksichtigt wurden. Das Gericht habe mit Beschluss vom 24. Oktober sämtliche Rügen zurückgewiesen, sagte Bier.
Die Stadt Mörfelden-Walldorf gab sich zuversichtlich: «Die erste Hürde haben wir also genommen, damit unsere Verfassungsbeschwerde gute Chancen hat», sagte der Erste Stadtrat Franz-Rudolf Urhahn laut Mitteilung. Das Verfassungsgericht prüft mögliche Grundrechtsverletzungen, wenn es die Beschwerden zur Entscheidung annimmt. Ein Ehepaar, das in Leipzig als Musterkläger vertreten war, will sich auf sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berufen. Die Verfassungsbeschwerden befanden sich bisher in der Vorprüfungsphase.
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